Kfz-Neuerungen 2022
Auto und VerkehrArtikel19. Januar 2022
Die ersten Wochen sind um. Haben Sie sich schon an die neue Jahreszahl gewöhnt? Auf welche Neuerungen Sie sich im Kfz-Bereich einstellen müssen, verraten wir Ihnen im folgenden Artikel:
Teuerungen bei der Autobahnvignette
Egal ob Klebevignette oder digital: Die Vignette wird um 1,5 % teurer und kostet nun für ein Jahr EUR 93,80 für Pkw und EUR 37,20 für Motorräder.
Förderung für E-Autos bleibt
Der Automarkt ist sehr angespannt, die Preise steigen und steigen. Da ist es gut, dass zumindest die Förderungen bei E-Autos gleich geblieben sind. Privatpersonen dürfen sich weiterhin über EUR 5.000 Förderung für reine Elektroautos und EUR 2.500 für Plug-in-Hybrid-Modelle freuen. Die Wallbox oder ein intelligentes Ladekabel wird mit EUR 600 unterstützt.
Mehrparteienhäuser und E-Ladestation
Seit 1. Jänner genügt eine schriftliche Ankündigung vor der Errichtung einer langsamen Einzelladestation. Wenn innerhalb von zwei Monaten kein Einspruch erfolgt, dann gilt die Ladestation für fünf Jahre als genehmigt.
4.250 statt 3.500 Kilogramm
Besitzerinnen und Besitzer der Führerscheinklasse B dürfen zukünftig E-Autos bis 4.250 Kilogramm lenken. Diese Regelung gilt nur für Österreich und wenn das zusätzliche Gewicht ausschließlich auf das Antriebssystem des E-Autos zurückzuführen ist.
CO2-Steuer für fossile Brennstoffe
Ab 1. Juli sollen fossile Brennstoffe mit EUR 30 pro Tonne CO2 besteuert werden. Für Benzin und Diesel ergeben sich somit Mehrkosten von ungefähr 7 beziehungsweise 8 Cent pro Liter.
Klimabonus
Die Auszahlung des viel diskutierten Klimabonus hängt vom Hauptwohnsitz ab und beträgt zum Beispiel in vielen ländlichen Gemeinden EUR 200 und für die Bundeshauptstadt EUR 100.
Interessant für alle Wiener
Ab 1. März 2022 werden flächendeckende und einheitliche Kurzparkzonen und das Parkpickerl für alle Bewohnerinnen und Bewohner Wiens eingeführt. Das Parkpickerl kann bereits jetzt beantragt werden und wird EUR 10 pro Monat kosten.
Steuerliche Änderungen
Seit 1.1.2022 gilt die Senkung der Abzugswerte zur Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie die Senkung des CO2-Grenzwerts zur Berechnung des Sachbezugs. Ende April endet die NoVA-Übergangsfrist und seit 1.1.2022 wird bei der Erstzulassung von Fahrzeugen der Klasse M1 der CO2-Wert reduziert.
Quellen
ARBÖ: Das wird 2022 alles neu | ARBÖ, 16.12.2021 (ots.at)
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211216_OTS0050/arboe-das-wird-2022-alles-neu-bild