Versicherungs-Lexikon
Oft liest sich das Versicherungsdeutsch wie eine Fremdsprache. Deshalb haben wir für Sie ein Glossar mit den wichtigsten Begriffen zusammengestellt.
Das Bonus-Malus-System der Kfz-Haftpflichtversicherung bestimmt die Höhe Ihrer Prämie. Bei erstmaligem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung beginnen Sie in der Grundstufe 9. (Ausgenommen sind Sonderfälle des „Übergangs“ einer Einstufung; Näheres dazu siehe Art 15.4. AKHB.)
So funktionieren die Umstufungen im Rahmen des Bonus-Malus-Systems:
1. Nach schadenfreiem Verlauf eines Beobachtungszeitraums (dies ist der Zeitraum zwischen 01.10. des einen und dem 30.09. des darauffolgenden Jahres) erfolgt eine Umstufung in Richtung Bonus, also in die nächstniedrigere Prämienstufe. (Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Umstufung: siehe Punkt 4.)
2. Ein Beobachtungszeitraum gilt als schadenfrei verlaufen, wenn kein in Punkt 3. beschriebener und zu berücksichtigender Versicherungsfall eingetreten ist und das Versicherungsverhältnis
- mindestens 6 Monate bestanden hat (bei erstmaligem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung samt Prämienbemessung für diesen Beobachtungszeitraum nach Prämienstufe 9), oder
- mindestens 9 Monate bestanden hat (in allen sonstigen Fällen).
3. Ein Versicherungsfall wird für den Schadenverlauf berücksichtigt, wenn wir dafür eine Entschädigung zu unseren Lasten erbracht oder eine Rückstellung gebildet haben. Nicht berücksichtigt werden Leistungen ausschließlich auf Grundlage sogenannter Teilungsabkommen, unsere innerbetrieblichen Kosten sowie Entschädigungen/Rückstellungen, die Sie uns binnen 6 Wochen ab Kenntniserlangung erstatten (nähere Details siehe Artikel 15.3. AKHB)
4. Für jeden für den Schadenverlauf zu berücksichtigenden Versicherungsfall (siehe Punkt 3.) innerhalb eines Beobachtungszeitraums (siehe Punkt 1.) erfolgt eine Umstufung um drei Prämienstufen höher als zuvor (zum Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Umstufung: siehe Punkt 5.)
5. Die unter Punkt 1. und 4. beschriebenen Umstufungen der Prämie erfolgen mit Wirksamkeit ab jenem Hauptfälligkeitszeitpunkt, der unmittelbar nach dem dem Beobachtungszeitraum folgenden 1. Jänner gelegen ist. Hauptfälligkeitszeitpunkt ist jener Tag und Monat eines jeden Jahres, der als Ablaufdatum der Versicherung vereinbart wurde.
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