Kameraversicherung
- Schutz bei Diebstahl und Beschädigung
- Europa- oder weltweiter Versicherungsschutz
Kameraversicherung
Egal ob bei einer Fotosafari in Afrika oder beim Stadtbummel in Salzburg: Mit der Kameraversicherung ist Ihre Fotoausrüstung samt Zubehör im Wert von insgesamt maximal EUR 10.000 gegen Diebstahl und Beschädigung geschützt. Ein klassisches Beispiel für den Nutzen unserer Fotoversicherung: Sie stolpern, Ihr Fotoapparat schlägt am Boden auf und das Gehäuse bricht auseinander. Ihre Kameraversicherung ist in den ersten drei Jahren nach der Herstellung bei uns online abschließbar.
Die Highlights
- Je nach Bedarf europa- oder weltweiter Versicherungsschutz
- Abschluss auf ein Jahr mit automatischer Verlängerung (wenn ungekündigt bis 1 Monat vor Ablauf) oder für 3 Monate ohne automatische Verlängerung
- Im Versicherungsschutz inkludiert: Beschädigung, einfacher Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung
Versicherungsschutz besteht gegen Verlust und Beschädigung, verursacht durch:
- gegen den Willen des Versicherungsnehmers eingetretene Beschädigung
- einfachen Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Beraubung
Als ausgeschlossen gelten folgende Gefahren sowie Verlust und Beschädigung, verursacht durch:
- Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse und die Gefahren, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der Einwirkung von Kriegswerkzeugen ergeben
- Politische sowie terroristische Gewalthandlungen, Unruhen, Streik, Sabotage, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige behördliche Eingriffe
- Kernenergie und Radioaktivität
- Veruntreuung, sofern vom Versicherungsnehmer zu vertreten
- Vergessen und Verlieren sowie Bedienungsfehler
- Flugsand und andere Verschmutzung, es sei denn, dass sie die Folge eines nachgewiesenen versicherten Ereignisses sind
- Innere Betriebsschäden ohne eine Einwirkung von außen
- Verkratzen, Verschrammen, Rost und Witterungseinflüsse sowie Spritzwasser
- Fehlende oder mangelhafte Verpackung oder Verladeweise
- Natürliche Abnützung oder Verschleiß, jegliche Arbeiten an den versicherten Gegenständen sowie Mängel, für welche der Hersteller oder Verkäufer zu haften hat
- Fehler oder Mängel, die bei Abschluss der Versicherung vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer bekannt sein mussten
- Nicht alltägliche Verwendung (z.B. Luft- oder Unterwassereinsatz)
- Mittelbare Schäden aller Art (z.B. Ersatz von aufgenommenen Fotos)
- Als ausgeschlossen gelten weiters all diejenigen Gefahren, gegen welche die Gegenstände anderweitig versichert sind (z.B. haftet bei Einbruchdiebstahl in Ihre Wohnung Ihre Haushaltsversicherung).
Im Schadenfall tragen Sie 20% der Kosten selbst, mindestens aber EUR 80. Wenn die Reparatur beispielsweise EUR 500 kostet, dann übernehmen wir EUR 400 und Sie zahlen die restlichen EUR 100 (=20%).