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Frau mit hochwertiger Kamera / Zurich Connect Kameraversicherung

Kameraversicherung

  • Schutz bei Diebstahl und Beschädigung
  • Europa- oder weltweiter Versicherungsschutz

Kameraversicherung

Egal ob bei einer Fotosafari in Afrika oder beim Stadtbummel in Salzburg: Mit der Kameraversicherung ist Ihre Fotoausrüstung samt Zubehör im Wert von insgesamt maximal EUR 10.000 gegen Diebstahl und Beschädigung geschützt. Ein klassisches Beispiel für den Nutzen unserer Fotoversicherung: Sie stolpern, Ihr Fotoapparat schlägt am Boden auf und das Gehäuse bricht auseinander. Ihre Kameraversicherung ist in den ersten drei Jahren nach der Herstellung bei uns online abschließbar.

Die Highlights

  • Je nach Bedarf europa- oder weltweiter Versicherungsschutz
  • Abschluss auf ein Jahr mit automatischer Verlängerung (wenn ungekündigt bis 1 Monat vor Ablauf) oder für 3 Monate ohne automatische Verlängerung
  • Im Versicherungsschutz inkludiert: Beschädigung, einfacher Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung
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Versicherungsschutz besteht gegen Verlust und Beschädigung, verursacht durch:

  • gegen den Willen des Versicherungsnehmers eingetretene Beschädigung
  • einfachen Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Beraubung 

Als ausgeschlossen gelten folgende Gefahren sowie Verlust und Beschädigung, verursacht durch:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse und die Gefahren, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der Einwirkung von Kriegswerkzeugen ergeben
  • Politische sowie terroristische Gewalthandlungen, Unruhen, Streik, Sabotage, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige behördliche Eingriffe
  • Kernenergie und Radioaktivität
  • Veruntreuung, sofern vom Versicherungsnehmer zu vertreten
  • Vergessen und Verlieren sowie Bedienungsfehler
  • Flugsand und andere Verschmutzung, es sei denn, dass sie die Folge eines nachgewiesenen versicherten Ereignisses sind
  • Innere Betriebsschäden ohne eine Einwirkung von außen
  • Verkratzen, Verschrammen, Rost und Witterungseinflüsse sowie Spritzwasser
  • Fehlende oder mangelhafte Verpackung oder Verladeweise
  • Natürliche Abnützung oder Verschleiß, jegliche Arbeiten an den versicherten Gegenständen sowie Mängel, für welche der Hersteller oder Verkäufer zu haften hat
  • Fehler oder Mängel, die bei Abschluss der Versicherung vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer bekannt sein mussten
  • Nicht alltägliche Verwendung (z.B. Luft- oder Unterwassereinsatz)
  • Mittelbare Schäden aller Art (z.B. Ersatz von aufgenommenen Fotos)
  • Als ausgeschlossen gelten weiters all diejenigen Gefahren, gegen welche die Gegenstände anderweitig versichert sind (z.B. haftet bei Einbruchdiebstahl in Ihre Wohnung Ihre Haushaltsversicherung). 
Im Schadenfall tragen Sie 20% der Kosten selbst, mindestens aber EUR 80. Wenn die Reparatur beispielsweise EUR 500 kostet, dann übernehmen wir EUR 400 und Sie zahlen die restlichen EUR 100 (=20%).

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