Insassenunfallversicherung
- Jetzt 15% bei Online-Abschluss sparen
- Erweiterter Schutz für Kinder
Wozu brauche ich eine Insassenunfallversicherung?
Mit der Insassenunfallversicherung können Sie sich und Ihre Mitfahrenden vor den finanziellen Folgen einer dauernden, körperlichen Beeinträchtigung nach einem Autounfall schützen. Versichert sind der Lenker bzw. die Lenkerin und alle Insassinnen und Insassen.
Die Highlights
- Sie sparen 15% bei Online-Abschluss bis 31.01.2025.
- Für Kinder bis zum 15. Geburtstag gilt die Versicherung auch für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder des Fahrrads.
- Alle Unfälle, die sich im Zusammenhang mit der Benützung des Autos ereignen.
- Die Versicherung umfasst Todesfall und Invalidität.
Für Kinder bis zum 15. Geburtstag gilt die erweiterte Insassenunfallversicherung:
- Die Versicherung schließt jetzt auch Unfälle Ihres Kindes beim Benützen öffentlicher Verkehrsmittel und nicht öffentlicher Verkehrsmittel im Rahmen von Schulveranstaltungen und beim Lenken von Fahrrädern mit ein.
- Ihr Kind muss nach einem Autounfall im Spital übernachten? Zurich Connect übernimmt die Begleitpersonkosten für einen Elternteil in der allgemeinen Gebührenklasse.
- In der EU
- Weiters in Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Israel, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, Vatikanstaat, Weißrussland
Mit Erhalt der Polizze oder zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Prämie muss innerhalb von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn eingezahlt werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz!
Vertragsdauer ist ein Jahr, falls nicht gekündigt wird, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung ist möglich zum Vertragsablauf (Frist: 1 Monat vorher), bei Verkauf des Fahrzeugs, nach einem Schadensfall, wenn die Versicherung einen begründeten Anspruch verweigert.
Vertragsdauer ist ein Jahr, falls nicht gekündigt wird, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung ist möglich zum Vertragsablauf (Frist: 1 Monat vorher), bei Verkauf des Fahrzeugs, nach einem Schadensfall, wenn die Versicherung einen begründeten Anspruch verweigert.