Haushaltsversicherung mit Privathaftpflicht
- Weltweiter Schutz für Sie und Ihre Angehörige
- Tierhalterhaftpflicht zusätzlich versicherbar
Die in der Haushaltsversicherung enthaltene Privathaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und kommt für Schäden auf, die Sie als versicherte Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens verursachen.
Die Highlights
- Auch Schadenersatzansprüche von Angehörigen sind versichert
- Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit
- Tierhaftpflichtversicherung für einen Hund zusätzlich wählbar
Unsere Privathaftpflichtversicherung bewahrt Sie davor, aus Ihrem Privatvermögen Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen zu müssen. Wir schützen Sie auch vor unberechtigten Forderungen. Sollte es zu einer gerichtlichen Klärung der Schuldfrage kommen, zahlen wir Ihren Rechtsbeistand und die Prozesskosten.
Die private Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Personenschäden, Sachschäden und eventuell daraus resultierenden Vermögensschäden:
- Schäden an Personen Personenschäden sind alle Schäden, bei denen durch Ihr Verschulden Personen verletzt werden, denkbar z.B. beim Sport. Die Privathaftpflicht gilt übrigens nicht bei Schäden, die Sie als Kfz-Lenker verursachen. Dafür sollten Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto oder Motorrad abschließen.
- Sachschäden Wenn Dinge durch Ihr Verschulden beschädigt oder zerstört werden, spricht man von einem Sachschaden. Ein Beispiel: Sie besuchen Freunde und verbrennen mit Ihrer Zigarette Sofa oder Teppich.
Da wir bei unserer Haushaltsversicherung ausschließlich die erweiterte Privathaftpflichtversicherung anbieten, ist auch folgender Schutz inkludiert:
- Schadenersatzansprüche von Angehörigen (Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, im gemeinsamen Haushalt lebende Geschwister). Ausgeschlossen sind Ansprüche der Ehegatten untereinander und Ansprüche der minderjährigen Kinder.
- Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten sowie des darin befindlichen Inventars. Das Mietverhältnis darf maximal einen Monat dauern. Ein Beispiel: Sie verschütten im Urlaub Rotwein auf dem Hotelzimmerteppich.
- Versichert sind Schadenersatzverpflichtungen an Dritte aus der Beschädigung von Sachen in Folge ihrer Benützung oder Beförderung (Tätigkeitsschäden). Nicht mitversichert sind Schäden, wenn die Sachen von der Versicherungsnehmerin, dem Versicherungsnehmer oder von mitversicherten Personen entliehen, gemietet, in Verwahrung genommen oder einer Reparatur unterzogen wurden.
Ausgeschlossen sind Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander.
- Sie als Versicherungsnehmer
- Ihr Partner/Ihre Partnerin im gemeinsamen Haushalt lebend
- Ihre minderjährigen Kinder bzw. generell Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, solange sie weder über einen eigenen Haushalt, noch über ein eigenes Einkommen verfügen
- Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages häusliche Arbeiten im Haushalt verrichten (z.B. Reinigungskraft). Nicht versichert sind Arbeitsunfälle nach dem Sozialversicherungsgesetz sowie reine Gefälligkeitsdienste.
- Optional können Sie auch alle anderen Personen, die an der Haushaltsadresse behördlich gemeldet sind, versichern.
Ausgeschlossen sind Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander.
Kleintiere wie z.B. Katze, Hamster, Kaninchen und Co sind in der Privathaftpflichtversicherung automatisch enthalten. Wenn Sie einen Hund haben, müssen Sie diesen im Haushaltsrechner extra angeben.
Sie haben mehr als einen Hund oder gar ein Pferd?
In diesem Fall müssen Sie eine eigene Tierhaftpflichtversicherung abschließen:
Ja, das ist möglich. Allerdings unterscheidet sich der Versicherungsschutz ein wenig von der Privathaftpflichtversicherung, die mit der Haushaltsversicherung angeboten wird. Hier können Sie sich weiter informieren: