Wohn-Assistance Notfallhilfe rund um die Uhr
- Kostenübernahme für Hilfe im Notfall möglich
- Hotelübernachtung wird bezahlt
Die Wohn-Assistance Notrufzentrale unter 01 504 56 69 (zum Nulltarif) organisiert und übernimmt die Kosten für Hilfe im Notfall, z.B. für den Schlüsseldienst, wenn Sie sich ausgesperrt haben.
Die Highlights
- Hotelübernachtung wird bezahlt, wenn Ihre Wohnung z.B. nach einem Feuerschaden nicht benutzt werden kann
- Die Kosten für die Rückreise aus dem Urlaub werden übernommen, wenn nach einem versicherten Schaden Ihre Anwesenheit erforderlich ist
- Vermittlung von Wachdiensten für die vorübergehende Sicherung der Wohnung nach einem Schaden
Die Wohn-Assistance-Notrufzentrale organisiert und übernimmt die Kosten bis 200 Euro je Versicherungsfall von einem:
- Installateur und Trockenlegungsservice bei Gebrechen im Bereich Sanitär, Gas, Wasser und Heizung
- Elektriker bei Schäden an elektrischen Anlagen und Leitungen
- Dachdecker bei Schäden an der Dachung
- Glaser bei Schäden an Tür- und Fensterverglasung
- Tischler bei Schäden an Eingangstüren und an Fenstern der Wohnräumlichkeiten
Wenn Sie sich ausgesperrt haben
Weiters übernimmt sie die Kosten bis 110 Euro je Kalenderjahr für:
- einen Schlüssel- und Aufsperrdienst bei Aussperren aus den Wohnräumlichkeiten, bei Verlust oder Diebstahl von Schlüsseln zu den Wohnräumlichkeiten
Wenn Sie nicht zu Hause schlafen können
Versichert sind auch die Kosten bis 40 Euro pro Person und pro Nacht
- maximal für 5 Nächte je Versicherungsfall für Hotelübernachtung, wenn das versicherte Objekt durch einen Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden bzw. nach einem Einbruchdiebstahl vorübergehend nicht oder nicht mehr benutzt werden kann
Wenn Sie dringend nach Hause müssen
Die Wohn-Assistance übernimmt auch die Kosten einer Rückreise, höchstens die Kosten für einen Flug in der Economy-Klasse aus europäischen Ländern, den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, den Kanarischen Inseln, Island, Grönland, Spitzbergen, Madeira, Malta, Zypern und den Azoren für eine Person nach einem Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden bzw. Einbruchdiebstahl im versicherten Objekt, wenn die Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
- die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer; in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten
- die Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin, des mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen;
- anderen Personen, die das Einverständnis des Versicherungsnehmers haben, in Anspruch genommen werden
Die Zurich Wohn-Assistance-Notrufzentrale organisiert (und übernimmt keine Kosten) für
- Umzugsfirmen und Spediteure wenn nach einem Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden bzw. Einbruchdiebstahl der Wohnungsinhalt weggebracht werden muss
- Wachdienste für die vorübergehende Bewachung und Sicherung des versicherten Objektes nach einem Schaden
Zusätzlich vermittelt Zurich Beratung zum Schutz vor Einbruchschäden und psychologische Betreuung nach Einbrüchen.
Voraussetzung ist, dass in jedem Fall die Notrufzentrale sofort telefonisch unter +43 1-504 56 69 (zum Nulltarif) kontaktiert und mit der Abwicklung der Hilfeleistung betraut wird.