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Grobe Fahrlässigkeit in der Haushaltsversicherung

Wohnen & HaushaltArtikel10. April 2023

Der Alltag ist heutzutage stressiger denn je und viele kennen möglicherweise folgende Situation. Während man zuhause kocht, klingelt plötzlich das Telefon. Das Telefonat lenkt ab und man vergisst dadurch die Pfanne mit Öl am Herd. Unter Umständen kann durch das heiße Öl ein Brand entstehen und dieser Schäden im Haus verursachen. Die dadurch entstandenen Schäden zahlt die Versicherung. Aber ist dies tatsächlich so?

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Nicht jede Versicherung deckt grobe Fahrlässigkeit

Ob die Versicherung für diesen Schadensfall aufkommt, hängt nun von Ihrer Versicherung ab. Im Allgemeinen ist es so, dass grobe Fahrlässigkeit nicht immer in vollem Umfang vom Versicherer gedeckt wird. Bei Zurich können Sie jedoch beruhigt sein. In all unseren Haushaltsversicherungen versichern wir diese Umstände mit.

Was ist grobe und leichte Fahrlässigkeit?

Oft sind diese zwei Begriffe schwer voneinander zu unterscheiden. Prinzipiell lässt sich dazu sagen, dass leichte Fahrlässigkeit, auch einer sorgfältigen Person passieren kann. Um dies zu veranschaulichen hier nun ein Beispiel aus dem Autoverkehr: Sie fahren mit dem Auto und durch tief stehende Sonne werden Sie geblendet. Dadurch fahren Sie dem vor Ihnen stehenden Auto auf. Dies wäre als leicht Fahrlässiges Verhalten zu bezeichnen. Als grobe Fahrlässigkeit lässt sich unsere Situation am Anfang nennen. Sie sind durch ein Telefonat so stark abgelenkt, dass sie auf die heiße Pfanne mit Öl in der Küche vergessen. In dieser Zeit entsteht ein Brand und verursacht Schäden an ihrer Küche.

Finanzielle Sicherheit im Schadensfall

Hopplas passieren uns Menschen schneller als man denkt. In vielen Fällen kommen wir noch glimpflich davon. Sollte es jedoch doch zu einem größeren Schaden kommen, ist es wichtig die richtige Haushaltsversicherung zu haben. Mit der richtigen Versicherung müssen Sie sich im Schadensfall zumindest keine finanziellen Sorgen machen.

Quelle

https://www.usp.gv.at/lexikon/fahrlaessigkeit.html