Parkschaden: So verhält man sich richtig
Auto und VerkehrArtikel9. November 2023
Parkschaden: Was jetzt zu tun ist?
Auf engen Parkplätzen ist es schnell passiert: Ein Parkrempler ist in den meisten Fällen zwar harmlos, aber trotzdem unangenehm. Hier erklären wir, wie Sie sich bei einem Parkschaden richtig verhalten, um strafrechtliche Folgen zu vermeiden und welche Versicherung für den Schaden aufkommt. Verlassen Sie den Unfallort ohne jegliches Tun, so handelt es sich nicht nur um einen Parkschaden, sondern auch um Fahrerflucht. Daher ist stets darauf zu achten, Parkschäden zu melden.
Grafik: Ein Mann entdeckt einen Parkschaden an seinem Auto
Was ist ein Parkschaden?
Ein Parkschaden ist ein Schaden an einem parkenden Fahrzeug? Nicht immer! Denn es handelt sich nur dann um einen Parkschaden oder Parkrempler, wenn ein Schaden an einem geparkten Auto durch eine andere unbekannte Person verursacht wird. Vermehrt treten diese Unfälle auf den Parkplätzen großer Supermärkte oder in engen Parkgaragen beim Ein- und Ausparken auf.
Ein Beispiel wäre, Sie waren im Supermarkt einkaufen. Sie kommen zu Ihrem Fahrzeug zurück und finden eine Schramme oder Kratzer und wissen nicht, wer diesen Schaden verursacht hat. Hier haben Sie keinen Anspruch durch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier springt nur, falls vorhanden, Ihre Vollkasko oder Teilkasko mit Parkschaden ein.
Es handelt sich jedoch im folgenden Beispiel nicht um einen Parkschaden: Wenn Sie im Supermarkt einkaufen waren und zu Ihrem Fahrzeug zurückkehren und Ihr “Parknachbar” auf Sie wartet, da er einen Kratzer verursacht hat. In diesem Fall greift die Kfz-Haftpflichtversicherung der Verursacherin oder des Verursachers.
Achtung: Streifen Sie im Gehen mit einem Einkaufswagen an einem Auto und verursachen so einen Schaden, ist dies ebenfalls nicht als Parkschaden zu werten und wäre in einer Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Parkschaden verursacht: Was jetzt zu tun ist?
Was ist zu tun, falls Sie ein geparktes Auto beschädigt haben?
Zunächst einmal, auch wenn die Situation unangenehm ist, Ruhe bewahren. Im Idealfall ist die Besitzerin oder der Besitzer des beschädigten Autos in der Nähe.
Versicherungsdaten austauschen
Sollte dies der Fall sein, so sollten Sie Personen- und Versicherungsdaten wie bei einem anderen Unfall austauschen. Gegebenenfalls können Sie ebenfalls die Polizei anrufen. Zusätzlich sollten Sie den Parkschaden bei Ihrer Zurich Versicherung melden.
Parkschaden bei Polizei melden
Falls der Geschädigte nicht anwesend ist, so können Sie warten. Sollte niemand erscheinen, so sind dazu verpflichtet den Parkschaden sofort bei der Polizei zu melden. Sollten Sie den Unfallort verlassen, ohne ihn zu melden, so handelt es sich nicht nur um einen Parkschaden, sondern auch um Fahrerflucht. Es ist nicht ausreichend, Kontaktdaten in schriftlicher Form am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Es könnte ein Windstoß den Zettel wegwehen, Regen oder Schmutz die Daten unleserlich machen.
Beachten Sie:entfernen Sie sich nicht vom Unfallort, ohne mit dem Geschädigten die Daten getauscht oder die Polizei informiert zu haben. Zusätzlich kann es hilfreich sein, den Schaden am fremden Auto mit Fotos zu dokumentieren.
Parkschaden am eigenen Auto: Was jetzt zu tun ist?
Was ist für Sie zu tun, wenn Sie einen Parkschaden am eigenen Auto haben? Zunächst gilt auch hier, Ruhe zu bewahren.
Schritt 1: Dokumentieren
Dokumentieren Sie auf der Stelle alle Schäden an Ihrem Fahrzeug. Am besten machen Sie Fotos mit Ihrem Handy.
Schritt 2: Melden und Anzeige erstatten
Melden Sie den Parkschaden so schnell wie möglich bei der Polizei. Erstatten Sie Anzeige gegen Unbekannt.
Schritt 3: Versicherung melden
Im nächsten Schritt melden Sie den Parkschaden bei Ihrer Zurich Versicherung.
Grafik: Mann kniet vor seinem Auto und fotografiert einen Parkschaden
Wie meldet man einen Parkschaden richtig?
Geschädigter mit Kasko oder Teilkasko mit Parkschaden:
Bei den meisten Versicherungen können Sie Parkschäden online oder telefonisch melden. Als Zurich Kunde steht Ihnen unser kostenloses Kundenportal zur Verfügung, in dem Sie Ihren Parkschaden direkt und unkompliziert online melden können. Dort sehen Sie auch den aktuellen Status der Schadensbearbeitung.
Als Zurich Connect Kunde haben Sie noch weitere Möglichkeiten, den Parkschaden zu melden. Wir kümmern uns, zu unseren Öffnungszeiten, telefonisch unter +43 50 1255-1255 um Ihren Schadenfall. Ebenfalls können Sie uns gerne jederzeit den Schaden per E-Mail an: leistung@at.zurich.com melden.
Verursacher:
Auch als Verursacher eines Parkschadens können Sie uns diesen ebenfalls über online, telefonisch oder per E-Mail melden. Ebenso gilt für Sie als Verursacher, den Schaden so schnell wie möglich zu melden. Achten Sie auch hier auf die Frist, den Parkschaden innerhalb von einer Woche zu melden.
Beachten Sie jedoch: Melden Sie als Verursacher den Schaden bei der Polizei, dann gilt der Fall nicht mehr als Parkschaden. Die entstandenen Schäden am anderen Fahrzeug werden dann von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen.
Das müssen Sie bei einem Parkschaden melden:
Ihr Parkschaden kann umso schneller und einfacher abgewickelt werden, wenn die notwendigen Informationen vorliegen. Sobald wir alle nötigen Details haben, können wir den Fall sofort bearbeiten. Diese Daten benötigen wir, im Falle eines Parkschaden, unbedingt:
- Anzeigebestätigung von der Polizei
- Ihre Versicherungspolizze
- Alle entstandenen Schäden
Welche Versicherung zahlt bei einem Parkschaden?
Wenn Sie an einem fremden Fahrzeug einen Parkschaden verursachen, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten. Wird ihr Fahrzeug von einem Dritten beschädigt, so übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegenübers die Kosten des Parkschadens. Sollte der Verursacher eines Parkschadens an Ihrem Auto nicht ermittelt werden, so wird es problematischer und etwas undurchsichtiger. Wurde der Parkschaden an ihrem Auto vom Verursacher nicht gemeldet und Fahrerflucht begangen, gibt es mehrere Varianten. Ist Ihr Auto nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung oder einer Teilkasko ohne Parkschaden versichert, so werden keine Kosten von der Versicherung übernommen. Haben Sie eine Vollkasko Versicherung oder eine Teilkasko mit Parkschaden, so werden auch bei einem Parkschaden mit Fahrerflucht die Kosten von der Versicherung übernommen. Daher ist jedem zu raten, einen Parkschaden zu melden. Auf keinen Fall sollte versucht werden, einem Parkschaden durch Fahrerflucht zu entkommen.
Es gilt jedoch folgendes: Beachten Sie den in den Kaskoversicherungen enthaltenen Selbstbehalt
Parkschaden, Fahrerflucht und Strafe
Einen Parkschaden und die Konsequenzen durch Fahrerflucht zu entkommen ist niemals eine gute Idee. Wir raten jedem Menschen, den Parkschaden sofort zu melden. Auf der einen Seite kann das Unfallopfer durch die Fahrerflucht, je nach Versicherung, auf den Schäden am Auto sitzen bleiben. Auf der anderen Seite ist Fahrerflucht eine Straftat. Diese kann durchaus mit hohen Geldbußen geahndet werden. Sollten Sie bei einem Parkschaden Fahrerflucht begehen, kann eine Geldstrafe von bis zu EUR 2.180 verhängt werden.
Parkschaden: Wann ist es ein Bagatellschaden?
Eine Abgrenzung von Bagatellschaden und Parkschaden ist oft nicht ganz einfach. Synonym kann man die Begriffe jedoch nicht verwenden. Mit einem Bagatellschaden an einem Fahrzeug sind oftmals leichte Schäden am Blech eines Fahrzeuges gemeint. Dies können beispielsweise Kratzer im Lack sein. Kleine Schrammen und leichte Dellen können auch dazugezählt werden. Diese entstehen häufig beim Ein- oder Ausparken. Es können jedoch bei Parkmanöver schwere Schäden entstehen. Es ist stets darauf zu achten, sowohl bei Parkschäden und Bagatellschäden richtig zu handeln und den Schaden zu melden. Sollten Sie einen Parkschaden an Ihrem Auto bemerken und den Schaden bei Ihrer Versicherung melden, so beachten Sie stets den in Ihrer Kaskoversicherung enthaltenen Selbstbehalt.
FAQs (häufig gestellte Fragen):
Wer zahlt bei Parkschaden?
In den meisten Fällen lässt sich sagen, die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt bei Schäden an fremden Fahrzeugen. Sollte der Verursacher nicht ausgeforscht werden können und es sich um einen Parkschaden handelt, zahlt entweder die Vollkaskoversicherung oder die Teilkasko mit Parkschaden. Ohne diese findet im Falle eines Parkschadens keine Kostenübernahme statt. Achten Sie jedoch auch bei den Kaskoversicherungen auf die darin enthaltenen Selbstbehalte.
Was passiert, wenn man ein parkendes Auto beschädigt hat?
Sollte der Besitzer des Fahrzeugs in Reichweite sein, tauschen Sie alle nötigen Daten aus und melden den Schaden Ihrer Versicherung. Ist der Besitzer nicht auffindbar, melden Sie den Parkschaden sofort bei der Polizei.
Wie lange habe ich Zeit, einen Parkschaden zu melden?
Sie haben eine Woche Zeit, einen Parkschaden bei Ihrer Versicherung zu melden. Den Parkschaden müssen Sie jedoch unverzüglich der Polizei melden oder die Daten mit dem Unfallgegner austauschen. Wir raten jedoch auch beim Melden des Parkschadens an Ihre Versicherung nicht zu warten und den Parkschaden sofort zu melden.
Was macht die Polizei bei einem Parkschaden?
Die Polizei wird den Parkschaden aufnehmen und im Anschluss die notwendigen Schritte einleiten.
Ist Parkschaden Fahrerflucht?
Ein Parkschaden ist nur dann Fahrerflucht, wenn Sie den Schaden nicht bei der Polizei melden. Sollten Sie einen Parkschaden verursachen, dann zögern Sie nicht und melden diesen so schnell es geht bei der Polizei. Im Anschluss müssen Sie den Schaden noch bei Ihrer Versicherung melden.
Was benötigt die Versicherung bei einem Parkschaden?
Folgende Informationen sind für die Versicherung unerlässlich, um den Parkschaden zu bearbeiten:
Für die Abwicklung des Schadenfalles benötigen wir unbedingt den Polizeibericht bzw. die Anzeigebestätigung. Für die einfache und rasche Abwicklung ist es wichtig, die Details zu allen entstandenen Schäden aufzuzeigen. Am besten können hier Fotos dienen.
Bitte beachten Sie: Dieser Blog-Artikel informiert allgemein über das Verhalten bei einem Parkschaden. Informationen zu unseren Produkten finden Sie auf den jeweiligen Produktseiten. Zum Beispiel Kfz-Haftpflichtversicherung, Voll- oder Teilkasko, Privathaftpflichtversicherung
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