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Wasserschäden und Versicherungen: Ein Überblick

Wohnen & HaushaltArtikel5. Oktober 2023

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Ein Wasserschaden passiert schneller, als man oft denkt und hat mitunter sehr teure Folgen. In Österreich sind pro Jahr über 100.000 Haushalte davon betroffen. Gut zu wissen, welche Versicherung für welchen Wasserschaden in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung aufkommt.

Kemptner repariert Waschbecken | Haushaltsversicherung

Welche Schäden zahlt die Versicherung?

Abhängig von der Art des Wasserschadens greifen unterschiedliche Versicherungen:

Die Eigenheimversicherung deckt Schäden:

  • am Gebäude, die durch unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser (z. B. Rohrbruch bei Wasserleitung oder beschädigte Armatur) entstehen,
  • an Gasleitungen,
  • Frostschaden innerhalb des Gebäudes,
  • an Schwimmbecken im oder auf dem Gebäude.

Die Haushaltsversicherung deckt Schäden, die an Ihrem beweglichen Mobiliar entstehen, z. B. Möbel, Teppiche, Elektrogeräte.

Die Privathaftpflichtversicherung greift bei Schädigung einer dritten Person:

  • In der Wohnung neben Ihnen verursacht ein geplatztes Rohr eine Überschwemmung. Das Wasser sickert durch die Mauer bis in Ihre Wohnung. Die Privathaftpflichtversicherung Ihres Wohnungsnachbarn übernimmt die Kosten für die Instandsetzung Ihrer Wohnung.
  • Der Schlauch Ihrer Waschmaschine platzt, es kommt zu einer Überschwemmung in Ihrer Wohnung und es tropft Wasser von der Decke Ihres unteren Nachbarn. Ihre Privathaftpflichtversicherung kommt für den Schaden in der Nachbarwohnung auf.

Die Elementarversicherung deckt Schäden aus Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überschwemmungen und Starkregen. Die Versicherung muss meistens separat abgeschlossen werden.

Welche Schäden werden nicht durch die Versicherung gezahlt?

Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, werden von den meisten Versicherungen nicht bezahlt.

Dazu zählt zum Beispiel:

  • wenn Sie bei Regen das Fenster offen lassen, oder
  • im Winter nicht ausreichend heizen und dadurch eine Leitung einfriert und in Folge platzt. 
  • Wenn Sie Ihr Aquarium mit einem Schlauch befüllen und vergessen diesen abzudrehen.
  • Wenn die Badewanne übergeht und die Polizze nur Leitungswasserschäden deckt.

Bei Zurich Connect sind sie jedoch auf der sicheren Seite. Wir haben bei unserer Haushaltsversicherung „grobe Fahrlässigkeit“ prämienfrei inkludiert. 

Versicherungen bei Wasserschaden: Ein Überblick

Es gibt keine separate Leitungswasserversicherung. Die Leitungswasser-Deckung ist im Rahmen der Eigenheim- und Haushaltsversicherung inkludiert.

Die Kosten der Versicherungen sind abhängig von der Wohnungsgröße und Ausstattung oder vom Standort des Gebäudes. Liegt das Haus in einem hochwassergefährdeten Gebiet? Dann müssen Sie mit höheren Prämien rechnen. 

Für manchen Versicherungen spielt es eine Rolle, wie der Schaden entstanden ist. Ein plötzlicher Rohrbruch ist in der Regel immer versichert. Wenn der Wasserrohrbruch durch langsame Korrosion entstanden ist, dann decken dies nicht alle Versicherungen.

Befinden sich Rohrleitungen außerhalb des Gebäudes (wie Zu- und Ableitungen von Schwimmbädern) muss dies meist auch extra in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Schritte bei Wasserschaden: Meldung an Versicherung und Dokumentation des Schadens

Wenn Sie einen Wasserschaden haben, dann gehen Sie nach folgenden Schritten vor:

  • Umgebung absichern: Nehmen Sie keine elektrischen Geräte in Betrieb, sperren Sie die (Haupt-)Wasserleitung ab und unterbrechen Sie die Stromzufuhr (Zählerkasten)
  • Schadensausmaß gering halten: Sofern es möglich ist und Sie sich dadurch nicht selbst in Gefahr bringen, versuchen Sie bitte, das Schadensausmaß gering zu halten.
  • Schaden melden: Melden Sie so rasch wie möglich den entstandenen Schaden Ihrer Versicherung. Bei Zurich Connect können Sie dies bequem – sogar mit Ihrem Handy über das Kundenportal Ihren Schaden melden.
  • Notwendige Unterlagen: Polizzennummer, Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer) und Bankdaten (gewünschte Kontoverbindung zur Überweisung der Schadenzahlung)
  • Dokumentieren und aufbewahren: Fotografieren Sie den Schadensfall aus unterschiedlichen Perspektiven. Beschädigte Sachen bitte für eine eventuelle Besichtigung aufheben. Die Schadenstelle darf prinzipiell verändert (z. B. zusammengeräumt) werden. Nur auf ausdrückliche Anweisung der Versicherung ist die Schadenstelle unverändert zu lassen.
  • Folgeschäden vermeiden: Schützen Sie Ihren Besitz vor Feuchtigkeit und sichern Sie Ihr Inventar.

FAQs (häufig gestellte Fragen)

Welcher Wasserschaden wird von der Versicherung bezahlt?

Schäden, die an Möbeln oder anderen beweglichen Einrichtungsgegenständen durch ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind, werden in der Regel von der Haushaltsversicherung gedeckt.

Ist ein Teil des Gebäudes durch austretendes Wasser beschädigt, dann greift die Eigenheimversicherung. Zum Beispiel bei nassen Wänden oder durch einen Wasserschaden aufgezogenen Parkettboden.

Die Haftpflichtversicherung deckt Wasserschäden und Folgeschäden, die dritten Personen entstanden sind. Zum Beispiel ein Wasserfleck an der Decke der Wohnung unter Ihrer oder Schimmel an der Wand in der Nachbarwohnung.

In manchen Fällen kann es für Sie attraktiver sein, sich für eine Ablöse des Versicherungsschadens zu entscheiden. Bei einer Ablöse wird anstelle der Kosten für die Reparatur des versicherten Schadens ein Geldbetrag an den Eigentümer oder die Eigentümerin der beschädigten Sache ausbezahlt.

Der Teppichboden ist wieder komplett trocken, doch es gibt einen Wasserfleck im Gewebe? Wenn Sie der Fleck nicht stört, können Sie sich den Schaden auch ablösen lassen und bekommen das Geld auf Ihr Konto überwiesen.

Wie lange kann man einen Wasserschaden melden?

Bei jeder Art von Schaden gilt: Bitte umgehend an die zuständige Versicherung wenden. Versuchen Sie das Schadensausmaß gering zu halten, indem Sie die betroffene Stelle so gut wie möglich absichern und die Wasserleitung abdrehen. Schalten Sie auch den Strom ab, damit es zu keinen Kurzschlüssen kommt.

Welche Wasserschäden werden nicht von einer Haushaltsversicherung übernommen?

Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder sogar absichtlich herbeigeführt wurden, werden im Regelfall von keiner Versicherung übernommen.

Zudem zahlt die Haushaltsversicherung in der Regel nicht für Schäden, die in den Bereich der Eigenheim-, Elementar-, oder Privathaftpflichtversicherung fallen. Bei Zurich Connect ist die Privathaftpflicht-Versicherung in der Haushalts-Versicherung inkludiert, somit sind Sie bei uns auf der sicheren Seite.

Wer muss den Wasserschaden beweisen?

Es ist die Pflicht des Versicherungsnehmers, den Wasserschaden zu dokumentieren und der Versicherung zu melden. Abhängig von der Größe des Wasserschadens wird die Versicherung entscheiden, ob Fotos zur Dokumentation reichen, ob eine Online-Schadenbesichtigung gemacht wird oder ob ein Gutachter sich den Schaden vor Ort ansehen muss.

Wer zahlt die Renovierung bei Wasserschaden?

Folgeschäden, die durch Austritt von Leitungswasser entstehen, werden in der Regel von der Versicherung übernommen.

Disclaimer: Dieser Artikel informiert generell über das Thema Wasserschaden. Informationen zu unseren Produkten und Dienstleistungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Produktseiten. Zum Beispiel:  

Haushalts-Versicherung: Haushaltsversicherung bei Zurich Connect Österreich: Günstig wie nie (zurich-connect.at)

Eigenheim-Versicherung: Eigenheimversicherung: Günstig bei Zurich Connect Österreich (zurich-connect.at)

Privathaftpflichtversicherung: Privathaftpflichtversicherung: Günstig bei Zurich Connect Österreich (zurich-connect.at)

In unseren Blog-Artikeln erwähnen wir mitunter Produkte, Dienstleistungen oder Leistungsmerkmale, die nicht notwendigerweise von Zurich Connect angeboten werden. Unser Ziel ist es, Themen ganzheitlich zu behandeln und unsere Leserinnen und Leser umfassend sowie neutral zu informieren. Details zu den von Zurich Connect angebotenen Produkten, Dienstleistungen oder Leistungsmerkmalen finden Sie auf den entsprechenden verlinkten Produktseiten.