Kosten für die Anmeldung eines Fahrzeuges
Zulassung
Sobald Sie ein Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr in einer Zulassungsstelle anmelden entstehen für Sie diverse Kosten.
PKW | Motorrad | |
Gesetzliche Zulassungsgebühr (erhält die Behörde) | EUR 119,80 | EUR 119,80 |
Standard-Kennzeichentafeln (Kaufpreis für Tafeln) | EUR 23,00 | EUR 13,00 |
Begutachtungsplakette (Materialkosten für die Plakette) | EUR 2,30 | EUR 2,30 |
Kostenbeitrag für die zulassende Versicherungsgesellschaft (inklusive 20% MWSt = EUR 12,16 für das Finanzamt) |
EUR 60,80 | EUR 60,80 |
Abfrage Hauptwohnsitz * | EUR 1,10 | EUR 1,10 |
Gesamtkosten inkl. MwSt. | EUR 207,00 | EUR 197,00 |
Seit 1.12.2010 ist es möglich, sich den Zulassungsschein auch im praktischen Scheckkartenformat ausstellen zu lassen. Die Kosten dafür betragen EUR 28,10.
So viel kostet Sie die Auto-Abmeldung
Innerhalb Ihres Verwaltungsbezirkes fallen für Abmeldungen keine zusätzlichen Kosten mehr an!
Bei Namens- oder Adressänderungen müssen wir jedoch aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Abfrage des Hauptwohnsitzes 1,10 Euro verrechnen.
Weitere Informationen zur Zulassung finden Sie auf der Übersicht zur Anmeldung.
*Aufgrund der 4. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung ist seit 1.4.2010 die Abfrage des Hauptwohnsitzes von Privatpersonen bei Zulassungen, Adressänderungen sowie Namensänderungen verpflichtend!