Kennzeichen hinterlegen oder Winternachlass nutzen?
Viele Motorradfahrer nutzen die Möglichkeit zur Kennzeichenhinterlegung in der kalten Jahreszeit. Der Hintergedanke dabei ist, dass man einige Wochen wahrscheinlich ohnehin nicht unterwegs sein wird und sich während dieses Zeitraums einen Teil der Kosten sparen will. Es gibt aber eine Alternative!
- Das Kennzeichen muss bei einer Zulassungsstelle hinterlegt werden. Daher darf das Motorrad nicht in Betrieb genommen werden.
- Erst ab dem 47. Tag der Hinterlegung besteht Anspruch auf Rückvergütung der motorbezogenen Versicherungssteuer.
- Erst einen Monat nach der Hinterlegung besteht Anspruch auf Erstattung der Haftpflichtprämie.
- Die Kaskoversicherung erstreckt sich rein auf Versicherungsfälle, die sich in der Garage oder am Abstellplatz ereignen (="Garagenrisiko"). Erst ab dem 31. Tag der Hinterlegung reduziert sich die Prämie der Kaskoversicherung um 66,6% bei Vollkasko und 33,3% bei Teilkasko.
- Hinterlegen Sie die Kennzeichen in einer Zulassungsstelle. Dort erhalten Sie eine Hinterlegungsbestätigung.
- Schicken Sie die Hinterlegungsbestätigung an Zurich Connect (am besten schnell und einfach über das Kundenportal oder per E-Mail). Damit wird Ihr Versicherungsvertrag temporär suspendiert.
- Bitte lassen Sie es Zurich Connect wissen, wenn Sie eventuell schon verrechnete Prämien und Steuern rückerstattet haben möchten.
- Sobald das Motorrad wieder benützt werden soll, muss der Versicherungsvertrag reaktiviert werden. Sie benötigen keine Versicherungsbestätigung.
- Sie können nun das Kennzeichen in jener Zulassungsstelle, in der Sie das Kennzeichen hinterlegt haben, wieder abholen.
Oft kommt die Kennzeichenhinterlegung nicht in Frage, da das Motorrad entweder ganzjährig genutzt wird oder der angedachte Zeitraum ohne Ausfahrten unter einem Monat liegt (wodurch es zu keiner Refundierung der Haftpflichtprämie kommt).
Für diesen Fall bietet Zurich Connect den Winternachlass. Dabei wird auf die Kennzeichenhinterlegung verzichtet und das Motorrad kann ganzjährig verwendet werden. Zurich Connect unterstützt die ganzjährige Versicherung bei Motorrädern mit einem Nachlass von bis zu 30%. Wichtig sind dabei folgende Aspekte:
- Haftpflichtversicherung: Sie haben ganzjährig vollen Haftpflichtschutz.
- Kaskoversicherung: Von November bis Februar gilt der Schutz nur für Versicherungsfälle in der Garage oder auf dem Abstellplatz.
- Für eine eventuelle Insassenunfallversicherung besteht kein Versicherungsschutz von November bis Februar.
- Sollten Sie das Kennzeichen Ihres Motorrades trotz Winternachlasses hinterlegen, so ist dies grundsätzlich möglich, wenn auch ohne zusätzlichen Prämiennachlass. Eine Rückvergütung der Kfz-Steuer ist ab dem 47. Tag der Hinterlegung gegeben.
Nicht vergessen: Mit dem Winternachlass ersparen Sie sich auch alle administrativen Schritte der Kennzeichenhinterlegung!
Die Auswirkung des Winternachlasses können Sie ganz einfach in unserem Versicherungsrechner berechnen:
Weitere Produktinformationen finden Sie auf der Übersichtsseite der Motorradversicherung.