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Was ist eine Haftpflichtversicherung?

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Kleine Missgeschicke können im Alltag ständig vorkommen. Von klein auf wissen wir: Wenn wir etwas vom anderen kaputt machen, müssen wir es ersetzen.

Aber was machen wir bei großen Schäden, die wesentlich höher ausfallen? In etwa, wenn wir aus Versehen bei Besuch von Freunden ein Glas Wasser über den Laptop verschütten oder durch einen kurzen Moment der Unachtsamkeit andere verletzen.

In diesem Fall haben die geschädigten Parteien einen rechtsgültigen Schadensersatzanspruch.

Hier greift die private Haftpflichtversicherung und schützt Sie, hohe Kosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Wir zeigen Ihnen, was die Versicherung abdeckt, wen sie versichert und worauf Sie beim Abschluss achten sollen.

Einfach erklärt: Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung ist eine Vermögensversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie bei Schäden und den daraufhin anfallenden Kosten, die Sie bei anderen Personen verursachen.

Darüber hinaus hilft Ihnen eine private Haftpflichtversicherung, wenn andere Personen unberechtigte Schadensersatzforderungen gegen Sie erheben. Eine Haftpflichtversicherung greift bei Sachschäden, Personenschäden (versehentlichen Verletzungen) und Vermögensschäden (z.B., wenn die verletzte Person arbeitsunfähig ist und somit kein Geld verdienen kann).

Je nach Kostenforderung kann dies eine hohe finanzielle Belastung darstellen und sogar die Existenz bedrohen. Aus diesem Grund gehört die Haftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen.

Schützen Sie sich vor hohen Schadensersatzforderungen: Schließen Sie jetzt online eine Private Haftpflichtversicherung bei Zurich Connect ab!

Haftpflicht oder Privathaftpflicht: Wo liegt der Unterschied?

Die Begriffe „Haftpflicht“ und „Privathaftpflicht“ werden gerne als Synonym verwendet – es gibt jedoch einen feinen Unterschied. „Haftpflicht“ ist ein Oberbegriff. Eine Art der Haftpflichtversicherungen ist die private Haftpflicht, die Privatpersonen versichert.

Aber auch eine Betriebshaftpflichtversicherung zählt zu den Haftpflichten. Sie greift bei Schäden, welche die Mitarbeitenden, Produkte oder Dienstleistungen anrichten.

Weitere spezifische Haftpflichtversicherungen sind folgende:

  • Kfz-Haftpflicht: Die Haftpflicht deckt Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug an anderen Objekten und Fahrzeugen sowie Personen verursacht hat. In Österreich müssen alle Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter im Besitz einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung sein.
  • Haftpflichtversicherung für Haustiere: Für Halter von Hunden und von Pferden gibt es jeweils spezielle Haftpflichtversicherungen. Die Versicherung greift, wenn das Tier Sach- oder Personenschäden verursacht. In einigen Bundesländern ist die Versicherung bereits Pflicht.
  • Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung: Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer benötigen Versicherungen rund ums Haus, eine davon ist die Haus-Haftpflichtversicherung. Sie greift bei Schäden gegenüber Dritten, die sich in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück zutragen.

Was ist bei der privaten Haftpflicht versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt die Versicherungsnehmerin und Versicherungsnehmer, aber auch – je nach Tarif – die gesamte Familie. Die Versicherung greift bei Schadensersatzansprüchen im privaten Umfeld.

Das kann kleinere Schäden betreffen, einige Beispiele:

  • Sie kippen bei einer Feier bei Freunden Rotwein über das Sofa und die Freunde verlangen Ersatz.
  • Ihre Kinder beschädigen beim Spielen das Auto der Nachbarsfamilie.

Aber auch kostenintensive Vorfälle, welche die Lebensexistenz bedrohen können, sind hiermit abgesichert, z.B.:

  • Ein von Ihnen nicht richtig angebrachter Hängeschrank stürzt auf Ihren Besuch. Die Person hat daraufhin Verletzungen, muss ins Krankenhaus und benötigt monatelange Betreuung.
  • Sie passen beim Überqueren der Straße nicht richtig auf und verursachen einen Unfall. 

Die Privathaftpflicht schützt bei drei verschiedenen Arten von Schäden:

  • Sachschäden (also Objekte, die sich im Besitz anderer Personen oder Institutionen befinden)
  • Personenschäden (bei Verletzungen Dritter) Vermögensschäden (z. B., wenn eine andere Person durch einen von Ihnen herbeigeführten Unfall verletzt ist und somit nicht arbeiten oder Geld verdienen kann)
  • Zudem umfasst die Privathaftpflicht mit dem sogenannten passiven Rechtsschutz eine Doppelfunktion und wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

Wichtig: Im Schadensfall ist eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Versicherung unerlässlich. Stellen Sie zudem sicher, dass Ihre Versicherung den Fall korrekt bearbeiten kann und bereiten Sie die Schadensmeldung vor.

Jetzt einen Schaden melden!

Unterschied Haftpflichtversicherung und Rechtsschutz einfach erklärt

Unser Versicherungsberater Markus Mitterberger erklärt auf charmante Weise den Unterschied zwischen einer Haftpflicht- und einer Rechtsschutzversicherung.

Tipps: Darauf sollte man bei der Haftpflichtversicherung achten?

Vor Abschluss der Haftpflichtversicherung sollten Sie darauf achten, dass folgende Bausteine nach Bedarf inbegriffen oder auf Ihre individuellen Ansprüche zugeschnitten sind: 

  • Die richtige Versicherungshöhe und/oder Deckungssumme: Die Deckungssumme sollte ausreichend sein, um entstehende Kosten abzudecken. In der Regel sollte sie nicht unter 1,5 Millionen Euro betragen.
  • Schmerzensgeld: Das Schmerzensgeld ist eine Form des Schadensersatzes, die einer Person zusteht, die körperliche oder seelische Verletzungen erlitten hat (beispielsweise durch die Verwicklung in einen Unfall). Sie sollten sicherstellen, dass die Deckungssumme ausreicht, um potenzielle Schmerzensgeldansprüche abzudecken.

Wer ist über die private Haftpflichtversicherung versichert?

Möchten Sie über Ihre Privathaftpflichtversicherung weitere Personen absichern, müssen Sie dies vor Vertragsabschluss Ihrer Versicherung kommunizieren. Die Personenzahl können Sie auch bei laufender Versicherung modifizieren.

Neben Ihnen als Hauptversicherungsnehmer können Sie folgende Personen mitversichern:

  • Partnerin oder Partner im selben Haushalt lebend.
  • Ihre minderjährigen Kinder oder Ihre Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sie weder in einem eigenen Haushalt leben noch über ein eigenes Einkommen verfügen.
  • Personen, die häusliche Arbeiten in Ihrem Haushalt verrichten. Diese Arbeiten müssen vertraglich geregelt sein (etwa bei Reinigungskräften, Au Pair). Nicht abgedeckt sind Arbeitsunfälle nach dem Sozialversicherungsgesetz sowie reine Gefälligkeitsdienste.
  • In der Haus-Haftpflichtversicherung sind Hausbesorger automatisch mitversichert, also Personen, die beruflich mit der Pflege, Instandhaltung und Verwaltung Ihres Hauses beschäftigt sind.
  • In der Tierhalter Haftpflichtversicherung ist neben dem Versicherungsnehmer auch der Verwahrer (Tiersitter) mitversichert.
  • Weitere Personen, die an ihrer Haushaltsadresse behördlich gemeldet sind (müssen mit Mehrprämie eingeschlossen werden).

Wichtig: Die Haftpflicht deckt keine Schadensersatzansprüche der Personen untereinander ab, wenn die Personen die Versicherungspolice teilen.

Darum ist eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll 

Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfehlenswert. Sie schützt vor kleinen Schäden, die bei einem Malheur passieren – aber auch vor drohenden Millionenschäden.

Unsere 11 Gründe, warum Sie unbedingt eine private Haftpflichtversicherung haben sollten:

  1. Greift bei Personenschäden
  2. Greift bei Sachschäden
  3. Greift bei Vermögensschäden
  4. Sichert bei alltäglichen Risiken ab
  5. Bietet Schutz bei rechtlichen Streitigkeiten, die aus Haftpflichtansprüchen entstehen (nur im Rahmen der Abwehrfunktion)
  6. Wehrt unberechtigte Haftpflichtansprüche ab
  7. Versicherungsschutz für Kinder
  8. Sichert vor existenzbedrohlichen Kosten ab
  9. Europaweiter und bei Bedarf weltweiter Schutz
  10. Flexible Deckungssumme, die an Bedürfnisse angepasst werden kann
  11. Bietet Seelenfrieden, da Sie umfassend abgesichert sind

Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten:

Haftpflichtversicherung für Haustiere

Verursachen Haustiere, die zu Kleintieren zählen (etwa Katzen, Hasen, Meerschweinchen oder Wellensittiche) einen Schaden, greift die Privathaftpflichtversicherung der Halterin oder des Halters.

Bei Hunden oder Pferden benötigt es jedoch eine eigene Haftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern wie Wien, Salzburg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich sowie Oberösterreich ist eine Hundehaftpflicht als Versicherung vorgeschrieben.

Hundehaftpflichtversicherung

Selbst ein gutmütiger Hund kann einen Schaden verursachen. Ein Beispiel hierfür ist, wenn der Hund sich von der Leine befreit, auf die Straße läuft und dadurch einen Unfall mit ausweichenden Autos provoziert.

In diesem Fall ist für Hundehalterin oder Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll.

Die Hundehaftpflichtversicherung bietet nicht nur Schutz bei Unfällen, sondern übernimmt auch Kosten, wenn Ihr Hund ein anderes Tier gebissen und dieses Tier vom Tierarzt behandelt werden muss (gilt nicht beim Spielen, in der Hundezone oder ähnlichem).

Pferdehaftpflichtversicherung

Pferdebesitzerinnen und Pferdebesitzer benötigen eine Pferdehaftpflichtversicherung. Auch hier gilt: Verursacht das Pferd einen Unfall, greift die Versicherung.

Ebenso ist die Pferdehaftpflicht sinnvoll für Personen, die ihr Pferd von Dritten ausreiten lassen (etwa im Rahmen einer Reitschule oder privat).

 

FAQs (häufig gestellte Fragen)

Gilt die private Haftpflichtversicherung auch im Ausland?

Die Privathaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich europaweit. Das umfasst auch Grönland, die Kanarischen Inseln, Madeira, die Azoren sowie die asiatischen Gebiete der Türkei.

Sie können Ihre Haftpflichtversicherung auch erweitern und somit weltweiten Schutz erlangen.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung greift bei Kosten aus Schadensersatzansprüchen Dritter. Wenn Sie eine Person unbeabsichtigt verletzen, Sachen anderer beschädigen oder einen Vermögensschaden bei anderen verursachen.

Eine Rechtsschutzversicherung deckt Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen in Ihrem Interesse. Sei es, weil eine rechtliche Klage gegen Sie vorliegt oder weil Sie Ihre Rechte vor Gericht geltend machen wollen. Sie übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Haftpflichtversicherung ist in Österreich nicht rechtlich vorgeschrieben. Allerdings ist sie dringend empfehlenswert, da im Alltag schnell Schäden entstehen können, deren Konsequenzen nicht immer sofort abzuwägen sind.

So greift die private Haftpflicht auch bei schweren finanziellen Belastungen. Außerdem schützt sie vor unberechtigten Schadensersatzforderungen.

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung NICHT ab?

Die private Haftpflichtversicherung deckt keine vorsätzlichen Schäden ab. Zudem übernimmt sie auch keine Kosten aus Geldstrafen und Busgelder oder Vertragsverpflichtungen (wie beispielsweise eine Darlehensrückzahlung). 

Bei Schäden, die durch ein Kraftfahrzeug herbeigeführt wurden, greift die Privathaftpflicht nicht – sondern die Kfz-Haftplicht.

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