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Fahrraddiebstahl – So schützen Sie Ihr Fahrrad optimal

Freizeit und HobbyArtikel5. September 2024

Alle halben Stunden wird ein Fahrrad gestohlen. Sind Sie sicher, dass Ihres nicht dazugehört? Selbst ein gutes Schloss hält Diebe nicht auf, wie eine Befragung von Bestohlenen zeigt. Sie brauchen eindeutig zusätzlichen Schutz. Damit können Sie sich im Falle eines Diebstahls ein neues Rad nach Ihrem Geschmack leisten.

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Die aktuellen Zahlen zum Fahrraddiebstahl in Österreich

Im Jahr 2023 wurden in Österreich rund 19.000 Fahrräder gestohlen. Somit rund 10% mehr als im Vorjahr. Leider dürfen sich die meisten Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen nicht viel Hoffnung machen, das eigene Rad zurückzubekommen: Weniger als zehn Prozent der Diebstähle werden aufgeklärt.

Burgenländer müssen sich übrigens die wenigsten Sorgen um ihre Drahtesel machen: Im östlichsten unserer Bundesländer werden die wenigsten Fahrräder gestohlen. In Wien dagegen ist das Risiko, Opfer von Fahrraddieben zu werden, am höchsten.

Viele Menschen pendeln mit Ihren Fahrrädern zum nächstgelegenen Bahnhof: Hier ist das Diebstahlsrisiko am höchsten. Fahrraddiebe und Fahrraddiebinnen treiben sich aber auch gerne vor Universitäten, Freizeiteinrichtungen oder vor Geschäften und Lokalen mit längerer Aufenthaltsdauer herum. Auch daheim ist das Fahrrad nicht zu 100 % sicher. Bei jedem zweiten Fahrraddiebstahl wird das Rad aus dem Wohngebäude oder von der Straße vor dem Zuhause entwendet. Manchmal schlagen Banditen und Banditinnen auch nur bei Fahrradkomponenten zu und nehmen z.B. Beleuchtung oder Sattel mit.

Dass zum Fahrrad ein gutes Schloss einfach dazugehört, dürfte mittlerweile zu allen Menschen durchgedrungen sein. Die wenigsten Fahrräder stehen ungesichert herum. 85 % von befragten Radfahrern und Radfahrerinnen, die Opfer von Diebstahl wurden, hatten ihr Fahrrad mit einem Schloss gesichert. Dies zeigt deutlich, wie wichtig es ist, sich zusätzlich zum Schloss noch mit einer Versicherung abzusichern.

Wie können Sie Ihr Fahrrad vor Diebstahl schützen?

Zuallererst: Suchen Sie sich den Abstellplatz gut aus. Er sollte hell und gut einsehbar sein. Die Abstellanlage sollte die Möglichkeit bieten, den Rahmen des Fahrrads sowie das Vorder- oder Hinterrad mit einem Schloss gemeinsam abzusperren. Am besten sind natürlich Radboxen, in denen Sie das ganze Fahrrad mitsamt Zubehör sicher verschließen können. Das ist auch die beste Lösung für die Abstellung über Nacht.

Beim Fahrradschloss gibt es ebenfalls einiges zu bedenken. Natürlich sollte es sich um ein hochwertiges Qualitätsschloss handeln. Das kann ein Bügel-, Falt- oder Panzerkabelschloss sein. Als Richtlinie wird empfohlen, dass das Schloss ungefähr 10 % des Kaufpreises des Fahrrads kosten sollte. Sperren Sie auf alle Fälle den Rahmen und Vorder- oder Hinterrad gemeinsam ab. Das Schloss sollte nicht auf dem Boden aufliegen, sondern in Richtung Boden schauen. So wird der Einsatz eines Dietrichs erschwert. Der Dieb oder die Diebin kann das Schloss auch nicht mit Hammer und Meißel bearbeiten.

Teure Komponenten, beispielsweise der Akku oder die Bedienkonsole bei E-Bikes, sollten Sie durch spezielle Verschlusssysteme extra sichern oder abmontieren. Wenn Ihr Fahrrad sehr teuer ist, stellen Sie es außerdem nicht immer auf demselben Platz ab!

Sie können bei dem Schutz Ihres Fahrrads auch kreativ werden: Es gibt zum Beispiel Fahrradschlösser, die anfangen zu stinken, wenn sie geknackt werden. Mit einem eingebauten Mini-Sender können Sie Ihr Fahrrad nach einem Diebstahl wieder aufspüren. Außerdem sind Alarmanlagen und Wegfahrsperren für Fahrräder erhältlich.

Was Sie auf alle Fälle – kostenfrei – tun können, ist, Ihr Fahrrad in einem Fahrradpass zu erfassen. Da können Sie alle Daten rund um Ihr Rad eintragen. Am wichtigsten: Rahmen- bzw. Seriennummer! Zusätzlich wird von der Polizei empfohlen, ein Foto Ihres Fahrrads abzuspeichern.

Stellen Sie sich vor, Ihr Fahrrad taucht nach einem Diebstahl tatsächlich wieder auf: Wie können Sie beweisen, dass es sich um Ihr Eigentum handelt? Wie kann die Polizei feststellen, wem das Fahrrad gehört? Dazu ist im Vorhinein eine Fahrradregistrierung hilfreich. Diese können Sie gegen einen kleinen Beitrag online bei verschiedenen Anbietern machen.

Verhalten nach einem Fahrraddiebstahl

  1. Tief durchatmen! Der Schaden ist schon passiert. Wenn Sie schnell und richtig handeln, ist die Chance, das Fahrrad wiederzusehen, größer.
  2. Machen Sie eine Anzeige bei der Polizei. Das ist bei jeder Polizeidienststelle möglich. Nehmen Sie dafür Ihren Ausweis und den Fahrradpass mit. Unter Umständen können Sie die Diebstahlsanzeige sogar online erledigen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Anzeige richtet sich gegen unbekannte Täter.
  • Die Anzeigerin oder der Anzeiger ist selbst geschädigt.
  • Der Tatort liegt in Österreich.
  • Es ist kein Ermittlungsansatz gegeben und es ist keine andere Person betroffen.
  • Lassen Sie sich eine Anzeigebestätigung aushändigen.
  • Wenn diese an Ihre Versicherung adressiert ist, ist sie kostenfrei.

4. Melden Sie den Diebstahl Ihrer Haushalts- oder Fahrradversicherung.

5. Machen Sie sich selbst auf die Suche in der Umgebung und informieren Sie Nachbarn und Freunde. Häufig werden Fahrräder nur für eine „Spritztour“ gestohlen und werden anschließend irgendwo abgestellt. Suchen Sie auch online in Kleinanzeigen oder erkundigen Sie sich auf dem Fundamt.

6. Falls Sie zu den wenigen Glücklichen gehören, deren Bike wieder auftaucht: Melden Sie auch das der Polizei und Ihrer Versicherung.

Die Rolle von Fahrradversicherungen

Es gibt verschiedene Versicherungsmodelle und Anbieter. Einige Haushaltsversicherungen bieten die Möglichkeit, das Fahrrad in den Schutz einzuschließen. Wird hier nichts Eigenes abgeschlossen, ist das Fahrrad normalerweise nur im Gebäude, abgesperrt im Stiegenhaus oder Garten gegen Diebstahl versichert. Für unterwegs ist eine eigene Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung notwendig. Die Prämien errechnen sich zum großen Teil aus dem Kaufpreis des Fahrrades.

Achten Sie bei Abschluss Ihrer Fahrradversicherung auf folgende Punkte:

  • Können nur neue oder auch gebrauchte Fahrräder versichert werden?
  • Wie hoch ist die Ersatzleistung im Schadenfall?
  • Gibt es Vorgaben zur Verwendung von Fahrradschlössern oder Registrierung des Fahrrads?
  • Gilt die Versicherung nur in Österreich, europa- oder weltweit?
  • Gilt die Versicherung nur für Diebstahl oder auch für Vandalismus und Diebstahl von Komponenten?

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Eine eigene Haftpflichtversicherung benötigen Sie für das Fahrradfahren nicht. Falls Sie mit Ihrem Fahrrad oder E-Bike fremdes Eigentum beschädigen oder gar einen Menschen verletzen, springt die Privathaftpflichtversicherung ein. Sie wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und kommt für Schäden auf, die Sie verursachen. Diese ist meist in der Haushaltsversicherung enthalten.

Für den Fall, dass Sie sich beim Fahrradfahren selbst verletzen, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Sie schützt vor finanziellen Engpässen nach Unfällen, wenn z.B. wegen einer körperlichen Beeinträchtigung ein Umbau der Wohnung erforderlich ist.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Fahrraddiebstahl

Welche Daten sollte ich im Falle eines Diebstahls dokumentieren?

Wenn Sie die Anzeige bei der Polizei machen, nehmen Sie am besten Ihren Fahrradpass und ein Foto Ihres Fahrrads mit. Darauf sind alle wichtigen Daten zu Ihrem Fahrrad notiert. Am wichtigsten ist die Rahmennummer bzw. die Codierungsnummer, falls Ihr Rad oder E-Bike registriert ist. Natürlich müssen Sie der Polizei auch mitteilen, wo genau Ihr Fahrrad gestohlen wurde und in welchem Zeitraum es passiert ist.

Damit die Versicherung Ihren Schadenfall bearbeiten kann, ist es notwendig, den Schaden sofort zu melden. Er muss außerdem bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden. Es kann sein, dass Sie die Anzeigebestätigung auf Anfrage bei der Versicherung vorlegen müssen. Diese erhalten Sie bei der Polizei kostenfrei. Fotos sind ebenfalls hilfreich (z.B. vom geknackten Schloss).

Wie wirkt sich ein Fahrraddiebstahl auf meine Versicherungsprämie aus?

Wenn Ihr Fahrrad gestohlen und der Schadenfall positiv bearbeitet wird, erhalten Sie die vereinbarte Ersatzleistung. Die Fahrradversicherung wird damit beendet. Für Ihr neues Fahrrad müssen Sie eine neue Fahrradversicherung abschließen. Die Versicherungsprämie wird vom vorhergehenden Diebstahlsfall hier nicht beeinflusst.

Welche Fahrräder sind bei der Versicherung versichert?

Welche Fahrräder versichert werden können, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Bei Zurich Connect können Sie Fahrräder und E-Bikes bis zu einem Wert von EUR 10.000,- versichern. Bei gebrauchten Rädern oder Bikes, deren Kauf länger als ein Jahr her ist, muss der Zeitwert von einem Fahrradhändler geschätzt und bestätigt werden. E-Bikes können bis zu einem Verkaufspreis von max. EUR 10.000 versichert werden.

Zubehör können Sie mitversichern, sofern es festmontiert ist und es eine Rechnung (beim Fahrradpreis nicht inkludiert) darüber gibt. Das können z.B. Spiegel, die Lichtanlage oder der Gepäckträger sein. Nicht versicherbar sind Anhänger, Packtaschen, Kindersitze, Körbe, Flaschen oder Tachometer.

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In unseren Blog-Artikeln erwähnen wir mitunter Produkte, Dienstleistungen oder Leistungsmerkmale, die nicht notwendigerweise von Zurich Connect angeboten werden. Unser Ziel ist es, Themen ganzheitlich zu behandeln und unsere Leserinnen und Leser umfassend sowie neutral zu informieren. Details zu den von Zurich Connect angebotenen Produkten, Dienstleistungen oder Leistungsmerkmalen finden Sie auf den entsprechenden verlinkten Produktseiten.