Auto anmelden: Fünf Schritte zur Zulassung in Österreich
Auto und VerkehrArtikel25. Juli 2023
In nur 5 Schritten haben Sie Ihr Auto angemeldet
Sie haben ein neues Auto gekauft? Herzlichen Glückwunsch! Nun stehen ein paar Behördengänge an, mit denen Sie Ihr Auto anmelden. Die sind auch schneller erledigt als gedacht. Mit der Anmeldung eines fabrikneuen Autos werden Sie als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter zugelassen. Hierbei sprechen wir von einer Erstzulassung. Sie müssen das Auto allerdings auch anmelden, wenn Sie es gebraucht gekauft haben und die Verkäuferin bzw. der Verkäufer es zuvor abgemeldet hat.
Wir zeigen Ihnen in fünf Schritten, wie Sie vorgehen, damit Sie mit Ihrem neuen Gefährt auf Österreichs Straßen fahren dürfen.
Grafik: In 5 Schritten haben Sie Ihr Auto angemeldet: Versicherung abschließen, Pickerl, Zulassung, Gebühren bezahlen, Unterlagen abholen
1. Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen
Sie haben einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen gekauft und möchten das Auto anmelden? In Österreich gilt: Vor der Anmeldung müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Wenn Sie Ihr Auto anmelden, benötigen Sie die Versicherungsbestätigung, die Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen.
Jede Autofahrerin und jeder Autofahrer benötigt in Österreich eine Haftpflichtversicherung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Im Falle eines Unfalls deckt sie die Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug bei Dritten entstehen können. Somit sind Sie finanziell abgesichert.
Eine Haftpflichtversicherung für ein Auto kostet in Österreich durchschnittlich EUR 250 bis EUR 300 im Jahr. Bei Zurich Versicherung Österreich sparen Sie 15%, wenn Sie bis zum 31.12.2024 Online eine Haftpflichtversicherung abschließen. Zudem gibt es 3% Nachlass für Autos mit geringem CO2-Ausstoß.
2. Die technische Überprüfung (bzw. "Pickerl")
Damit ihr Auto als verkehrssicher gilt, muss es regelmäßig überprüft werden. Diese Überprüfung wird §57a Kfz-Begutachtung genannt. Besteht Ihr Auto die Überprüfung, bekommen Sie das „Pickerl“ – einen Aufkleber, der an der Windschutzscheibe angebracht wird.
Das „Pickerl“ enthält Informationen wie das Kennzeichen, das Datum der nächsten §57a-Begutachtung und die Prüfplakettennummer. Erst mit dem „Pickerl“ können Sie in Österreich Ihr Auto anmelden.
Wo bekommen Sie das "Pickerl"?
Das „Pickerl“ erhalten Sie in einer vom Landeshauptmann ermächtigten Begutachtungsstelle – das betrifft die meisten Kfz-Werkstätten. Sie können sich selbst aussuchen, wo sie die Begutachtung erledigen wollen.
Sie benötigen zwei Dinge für die Begutachtung:
- Ihr Auto und den
- Kaufvertrag oder die Rechnung für Ihr neues Fahrzeug.
Info: Normalerweise benötigen Sie das Genehmigungsdokument, das Sie nach der Anmeldung Ihres Autos bekommen. Da Ihnen die Erstanmeldung aber noch bevorsteht, gilt der Kaufvertrag bzw. die Rechnung als vorläufiges Genehmigungsdokument. Für die nächste „Pickerl“-Überprüfung zeigen Sie allerdings das bis dahin erhaltene Genehmigungsdokument vor.
Tipp: Seit Februar 2023 hat das „Pickerl“ ein neues Layout samt QR-Code, den Sie auf dem Gutachten finden. Mit einem Scan erfahren Sie, wie lang das „Pickerl“ noch gültig ist. Das hilft Ihnen besonders beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Behauptet die Verkäuferin oder der Verkäufer, das Auto habe noch ein gültiges „Pickerl“, ist das mit Hilfe des QR-Code-Scans schnell überprüft.
Wie läuft die "Pickerl"-Begutachtung ab?
Bei der Begutachtung überprüft die Kfz-Werkstatt (bzw. die anerkannte Prüfstelle), ob Ihr Auto verkehrssicher und betriebssicher ist. Dazu werfen Sie ein Auge auf:
- Fahrgestell und Karosserie
- Motor
- Bremsen
- Räder und Reifen
- Beleuchtung
- Sicherheitseinrichtung
- Bei nicht E-Autos sind Lärm, Rauch und andere Schadstoffausstöße Teil der Untersuchung
Sollte das Auto Mängel aufweisen, muss dieser behoben werden und eine erneute „Pickerl“-Begutachtung durchgeführt werden.
Wie viel kostet ein "Pickerl" und wie lang ist es gültig?
Wie viel eine „Pickerl“-Begutachtung für Ihr Auto kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Fahren Sie Benziner, Diesel oder E-Auto? Um welche Automarke handelt es sich? Auch die Wahl der Kfz-Werkstatt bestimmt den Preis. Ein grober Richtwert für die Kosten sind circa EUR 45 bis EUR 110.
Wie lang ein „Pickerl“ gilt, richtet sich danach, ob Sie einen Neuwagen besitzen. Hier greift die „3-2-1-Regelung“:
- Nach der ersten Begutachtung des Neuwagens gilt das „Pickerl“ drei Jahre
- Nach der nächsten Begutachtung gilt das „Pickerl“ zwei Jahre
- Jede weitere Begutachtung gilt für ein Jahr
Tipp: Neben der Haftpflichtversicherung empfehlen wir für Ihr Auto eine Vollkasko oder eine Teilkasko. Eine Vollkasko-Versicherung ist dann sinnvoll, wenn Ihr Auto neu ist (bis circa drei Jahre). Eine Teilkasko-Versicherung eignet sich, wenn Ihr Auto nicht älter als drei bis sechs Jahre ist. Somit sind Sie gegen Schäden optimal abgesichert. Sparen Sie mit Zurich Versicherung Österreich auch hier bis zum 31.12.2024 15% bei Abschluss.
3. Antrag auf Zulassung stellen
Haben Sie eine gültige Haftpflichtversicherung und ein „Pickerl“ erhalten, ist Ihr Auto bereit für die Anmeldung. Rechtsgrundlage für die Zulassung Ihres Autos sind das Kraftfahrtgesetz (KFG) sowie die Zulassungsverordnung (ZustV).
Wo können Sie Ihr Auto anmelden?
Ihr Auto melden Sie bei einer Kfz-Zulassungsstelle an. Welche für Sie in Frage kommt, entscheidet Ihr Wohnort bzw. Bezirk. Die für Sie zuständige Kfz-Zulassungsstelle finden Sie mit Hilfe unserer interaktiven Karte heraus:
Achtung: In einigen österreichischen Städten bieten auch Bürgerbüros und Einwohnermeldeämter eine Kfz-Anmeldung an. Einige Leistungen wie die Wiederzulassung nach Stilllegung sind hier nicht möglich. Informieren Sie sich vorab.
Müssen Sie Ihr Auto persönlich anmelden oder können Sie das auch online erledigen?
Um Ihr Auto anzumelden, müssen Sie persönlich in der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erscheinen. Dort wird ein Antragsformular für Sie vorbereitet, das Sie lediglich unterschreiben müssen. Leider ist eine Kfz-Anmeldung online nicht möglich.
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich zur Zulassungsstelle zu gehen, können Sie auch eine andere Person damit beauftragen. Ein Bekannter oder ein Familienmitglied kann Ihr Fahrzeug anmelden. Dafür ist eine Vollmacht notwendig. Neben der Erlaubnis für die Person, Ihr Auto anzumelden, müssen auch die Zulassungsgebühren vor Ort bezahlt werden. Achtung: In einigen Zulassungsstellen ist nur Barzahlung möglich.
Hier finden Sie eine Vorlage für die Vollmacht:
Checkliste: Das müssen Sie für die Zulassung mitbringen
Die Kfz-Zulassungsstelle erstellt einen Antrag auf Zulassung für Sie. Dazu braucht sie Ihre Daten. Alle Daten werden in das Antragsformular übernommen, das Sie nach der Anfertigung unterschreiben. Der Vorgang dauert, je nach Wartezeit, ungefähr eine halbe Stunde oder länger. Um das Antragsformular zu erstellen, sind folgende Dokumente nötig, die Sie zu Ihrem Termin mitbringen:
- Ihren Lichtbildausweis oder alternativ Ihren Reisepass.
- Einen Nachweis für Ihre Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung). Nur wenn Ihr Auto haftpflichtversichert ist, dürfen Sie am österreichischen Straßenverkehr teilnehmen.
- Tipp: Wenn Sie Ihre Haftpflichtversicherung bei Zurich Österreich abgeschlossen haben, schicken wir Ihnen auf Wunsch die Versicherungsbestätigung direkt zur Zulassungsstelle.
- Einen Genehmigungsnachweis des Fahrzeuges. Beim Kauf eines Neuwagens erhalten Sie einen Auszug aus der Genehmigungs-Datenbank vom Autohändler (früher gab es einen Typenschein). Die weist nach, dass das Auto in Österreich fahren darf.
- Der Kaufvertrag bzw. die Rechnung Ihres Autos.
- Ein gültiges „Pickerl“ samt letztem Prüfbericht.
- Zudem nimmt die Zulassungsstelle eine Abfrage Ihres Wohnsitzes vor.
- Unter bestimmten Umständen sind weitere Unterlagen notwendig. So beispielsweise beim Leasing, bei der Anmeldung eines Firmenwagens, beim Eigenimport oder bei Personen unter 18 Jahren.
Info: Sie können auch gemeinsam mit einer anderen Person eine Zulassung beantragen. Bei einer sogenannten „Zulassungsbesitzer-Gemeinschaft“ ist das Auto für zwei Personen angemeldet. Dafür fertigen Sie bei der Zulassungsstelle eine Benützungsüberlassungserklärung an, wofür der Besitznachweis des Autos gebraucht wird. Wichtig für Zurich Österreich ist in diesem Fall, dass der Versicherungsnehmer der Kfz-Haftpflicht auch der erste Zulassungsbesitzer ist.
Handelt es sich bei der Anmeldung um einen Leasingwagen, fertigen Sie in der Zulassungsstelle ebenfalls eine Überlassungserklärung an.
4. Zulassungskosten und NoVA bezahlen
Bei der Anmeldung Ihres Autos fallen Kosten an. Die Kosten für die Zulassung entrichten Sie an der Kfz-Zulassungsstelle. Zudem bezahlen Sie eine Normverbrauchsabgabe (NoVA), wobei es sich um eine Steuer handelt.
Wie viel kostet die Kfz-Zulassung?
Die aktuellen Gesamtkosten für eine Zulassung betragen EUR 206,60. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Behördenanteil: EUR 119,80
- Leistung für die Bearbeitung: EUR 60,80
- Abfrage Zentrales Melderegister: EUR 1,10
- Begutachtungsplakette: EUR 1,90
- Kennzeichentafel für das Auto: EUR 23,00 (behalten Sie Ihr altes Kennzeichen, entfallen diese Kosten)
Optional wird Ihre Zulassungsbescheinigung als Chipkarte ausgestellt. Die können sie leichter transportieren (beispielsweise im Portemonnaie) und sie kann nicht zerknittern. Die Zulassung in Form einer Chipkarte kostet EUR 25,60.
Wie viel kostet die NoVA?
Die NoVA (Normverbrauchsabgabe) ist eine Steuer, die Sie beim Erwerb von einem Neuwagen oder bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens bezahlen. Wie hoch die NoVA ausfällt, hängt einerseits von dem CO2-Ausstoß ab. Wie hoch der CO2-Ausstoß Ihres Autos ausfällt (in Gramm pro Kilometer), erfahren Sie im Kaufvertrag des Auto. Weiterhin spielt der Kaufpreis des Autos eine Rolle.
Auch beim Import eines Fahrzeugs ist eine NoVA zu entrichten. Dabei gehen Sie wie folgt vor:
- Importieren Sie ein Fahrzeug mit EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier), ist in Österreich eine Eintragung der Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank erforderlich. Dafür ist die technische Prüfstelle des Amtes Ihrer Landesregierung oder das Magistrat 46 in Wien zuständig.
- Anschließend kontaktieren Sie das zuständige Finanzamt für die Zahlung der NoVA. Mit der Zahlungsbestätigung des Finanzamtes und der Erwerbsteuer kann das Fahrzeug in einer Zulassungsstelle Ihres behördlichen Bezirkes zugelassen werden.
- In der Zulassungsstelle erhalten Sie die Plakette des Prüfgutachtens und die alten Kennzeichen werden entwertet und ins Exportland zurückgeschickt.
Info: Die NoVA muss auch bezahlt werden, wenn das Auto geschenkt, geerbt oder übersiedelt wurde.
5. Unterlagen zur Zulassung entgegennehmen
Sobald die Anmeldung erfolgreich verlief und Sie die Gebühren entrichtet haben, händigt Ihnen die Zulassungsstelle alle Unterlagen aus. Dazu gehören:
- Die Zulassungsbescheinigung. Diese müssen Sie immer im Fahrzeug mitführen und bei einer Kontrolle vorzeigen.
- Das Genehmigungsdokument für das Fahrzeug. Es besteht einerseits aus dem Genehmigungsnachweis, den Sie vom Autohändler vorheriger Besitzerin oder Besitzer erhalten haben. Andererseits besteht aus einem Teil der Zulassungsbescheinigung. Das Genehmigungsdokument zeigen Sie künftig beim „Pickerl“-Test vor.
- Kennzeichentafel mit Begutachtungsplakette zum Montieren am Auto. Sie befestigen die Kennzeichentafel, indem Sie sie ans Fahrzeug anschrauben oder annieten. Sie muss immer gut sichtbar und gut lesbar sein – das gilt auch für das Wappen.
Nach der erfolgreichen Zulassung an der Kfz-Zulassungsstelle können Sie direkt losfahren. Sichern Sie sich ab: Besitzen Sie ein neu zugelassenes Auto, sollten Sie optimal versichert sein. Finden Sie mit Zurich Versicherung Österreich die für Sie passende Haftpflichtversicherung – und sparen Sie 15% beim Online-Abschluss bis 31.12.2024.
FAQs (häufig gestellte Fragen):
Welche Unterlagen benötige ich, um ein Auto in Österreich anzumelden?
- Amtlicher Lichtbildausweis (oder Reisepass)
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung
- Genehmigungsnachweis des Fahrzeugs (früher: Typenschein)
- Kaufvertrag bzw. Rechnung des Autos
- Gültiges „Pickerl“
- Die Zulassungsstelle nimmt eine Abfrage Ihres Wohnsitzes vor
- In spezifischen Fällen sind weitere Unterlagen notwendig (bei der Anmeldung eines Firmenwagens, beim Eigenimport oder bei Personen unter 18 Jahren)
Wie viel kostet eine Auto Anmeldung in Österreich?
Die Gesamtkosten für eine Zulassung betragen aktuell EUR 206,60 und setzen sich wie folgt zusammen:
- Behördenanteil: EUR 119,80
- Leistung für die Bearbeitung: EUR 60,80
- Abfrage Zentrales Melderegister: EUR 1,10
- Begutachtungsplakette: EUR 1,90
- Kennzeichentafel für das Auto: EUR 23,00 (behalten Sie Ihr altes Kennzeichen, entfallen diese Kosten)
- Optional wird Ihre Zulassungsbescheinigung als Chipkarte ausgestellt und kostet EUR 25,60.
- Zudem ist die NoVA (Normverbrauchsabgabe) zu entrichten. Sie ist abhängig von CO2-Verbrauch und Kaufpreis des Autos und muss individuell berechnet werden.
In unseren Blog-Artikeln erwähnen wir mitunter Produkte, Dienstleistungen oder Leistungsmerkmale, die nicht notwendigerweise von Zurich Connect angeboten werden. Unser Ziel ist es, Themen ganzheitlich zu behandeln und unsere Leserinnen und Leser umfassend sowie neutral zu informieren. Details zu den von Zurich Connect angebotenen Produkten, Dienstleistungen oder Leistungsmerkmalen finden Sie auf den entsprechenden verlinkten Produktseiten.