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Auto Blechschaden & Versicherungen: Was Sie wissen müssen

Auto und VerkehrArtikel18. Juni 2024

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Blechschäden sind geringfügige Schäden und müssen nicht immer versicherungsseitig abgewickelt werden. Doch wann sollten Sie den Schaden über Ihre Versicherung regeln und wann macht es Sinn, die Reparatur selbst zu übernehmen? Wir geben Ihnen eine Übersicht, welche Optionen Ihnen nach einem Unfall mit Blechschaden offenstehen und wann welche Versicherung – Kfz-Haftpflicht oder Kaskoversicherung – für Sie relevant wird.

 

Was ist ein Blechschaden und wie entsteht er?

Ein Blechschaden am Fahrzeug zählt zu den sogenannten Bagatellschäden, also geringfügige Beschädigungen. Sie umfassen oberflächliche Lackprobleme wie Kratzer sowie Dellen und Schrammen an der Karosserie. Bei Blechschäden handelt sich um einen kosmetischen Schaden, der die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt. Diese Schäden überschreiten in der Regel eine bestimmte Schadenshöhe nicht – ein grober Orientierungswert liegt bei EUR 800. Zudem sind bei der Schadensregulierung meist keine Sachverständigengutachten notwendig.

Blechschäden können verschiedene Ursachen haben, dazu zählen typischerweise:

Die Ursache des Schadens bestimmt, wie der Kfz-Versicherer die Schadensabwicklung handhabt. Relevant für Blechschäden ist die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Kaskoversicherung.

 

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Meldung eines Blechschadens an die Versicherung: Wann und wie?

Nach jedem Vorfall, durch den eine Partei Anspruch auf Schadensersatz haben kann, müssen Sie Kontakt zum Kfz-Versicherer aufnehmen. Wie Ihre Kfz-Versicherung agiert, hängt vom Szenario ab:

  • Ein anderes Fahrzeug kollidiert mit Ihnen und die Fahrerin oder der Fahrer ist offenkundig schuld am Blechschaden an Ihrem Fahrzeug. Für diesen Fall ist die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.
  • Sie sind Verursacherin bzw. Verursacher eines Blechschadens an einem Fahrzeug einer anderen Person. In dem Fall melden Sie den Schaden Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, die daraufhin den Schaden übernimmt.
  • Sie haben den Blechschaden an Ihrem Fahrzeug selbst verursacht, etwa beim Parken. In diesem Fall müssen Sie üblicherweise selbst für den Schaden aufkommen. Besteht eine Vollkaskoversicherung kann diese in Anspruch genommen werden, sofern ein versicherten Ereignis vorliegt.
  • Eine Kollision mit einem Wildtier oder ein Schaden durch Unwetter (Hagel) hinterlässt einen Blechschaden an Ihrem Auto. In diesem Fall kommt Ihre Teilkaskoversicherung für den Schaden auf.
  • Nach einem Parkschaden durch ein unbekanntes Auto oder durch Beschädigung durch Vandalismus bleibt ein Blechschaden an Ihrem Fahrzeug zurück. Hier greift die Vollkaskoversicherung.

Zusammengefasst: Sobald die Person den Blechschaden meldet, den Sie bei Ihnen verursacht hat, übernimmt deren Kfz-Haftpflichtversicherung. Haben Sie den Schaden bei jemand anderes verursacht, kümmert sich Ihre Kfz-Haftpflicht um den Schaden. Für von Ihnen verursachte Blechschäden am eigenen Fahrzeug müssen Sie selbst aufkommen.

 

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Weitere wichtige Aspekte zum Blechschaden:

  • Auch unrechtmäßige Schadensforderungen werden durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Macht Ihnen eine im Unfall verwickelte Person zu Unrecht Vorwürfe hinsichtlich Schäden, wehrt Ihre Versicherung diese Vorwürfe ab. Auch aus diesem Grund sollten Sie alle entstandenen Schäden sofort Ihrem Kfz-Versicherer melden.
  • Blechschäden gehören zu den Bagatellschäden und meist unkompliziert abgewickelt. Damit Sie derartige Schäden auch im Ausland schnell lösen können, sollten Sie Ihre grüne Versicherungskarte stets mit sich führen.
  • Auch wenn Sie vermeintlich kleine Blechschäden bei anderen Fahrzeugen verursachen, dürfen Sie sich nicht ohne Hinweis vom Unfallort entfernen. Das gilt als Fahrerflucht und ist strafbar.

 

Polizeiliche Anzeige bei Blechschaden: Ist das notwendig?

Nach einem kleineren Schaden wie der Blechschaden ist das Hinzuziehen der Polizei nicht notwendig. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Sie per Austausch der Kontaktdaten den Schadensfall selbständig klären. Gehen Sie also nach einem Unfall mit Blechschaden wie folgt vor:

  1. Unfallstelle absichern.
  2. Machen Sie Fotos vom Schaden, am besten aus mehreren Perspektiven. Der Unfallhergang soll später von der Versicherung nachvollziehbar sein.
  3. Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus. Eine Vorlage des Unfallberichts sollten Sie immer in Ihrem Wagen haben. Halten Sie darin auch Kfz-Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge fest. Nachdem Sie den Bericht ausgefüllt haben, sollten alle Parteien den Bericht unterschreiben.
  4. Tauschen Sie Kontaktdaten mit der am Unfall beteiligten Personen aus.
  5. Melden Sie Ihrer Kfz-Versicherung den Schaden bzw. stellen Sie sicher, dass die Verursacherin bzw. der Verursacher des Schadens diesen ihrer/seiner Versicherung meldet.

Es ist notwendig, dass die Polizei verständigt wird, wenn:

  • Sich die Schuldfrage zwischen den am Unfall beteiligten Personen nicht klären lässt.
  • Eine Person einen Schaden von dem Unfall davongetragen hat. Bei Personenschaden ist eine polizeiliche Anzeige Pflicht.
  • Die andere Person nach dem Unfall verschwunden ist und somit Fahrerflucht begangen hat.
  • Der Datenaustausch nicht möglich ist. Auch hier muss die Polizei unverzüglich verständigt werden, andernfalls handelt es sich um Fahrerflucht und kann zur Leistungsfreiheit führen.

 

Wie beeinflusst ein Blechschaden die Kfz-Versicherung?

Ob es sich lohnt, einen Blechschaden über Ihre Kfz-Versicherung abzuwickeln, sollten Sie im Einzelfall entscheiden. Je nachdem, wie hoch die Reparaturkosten sind, kann die Regelung über die Versicherung teurer für Sie ausfallen. Zwar übernimmt Ihre Versicherung anfallende Kosten, allerdings werden Sie anschließend im Bonus-Malus-System hinaufgestuft. Somit erhöht sich die monatlich fällige Versicherungsprämie.

 

Wichtig: Auch wenn Sie die Reparatur selbst zahlen, sollten Sie den Schaden Ihrer Versicherung in jedem Fall melden und Beratung einholen.

Tipp: Schließen Sie Ihre Kfz-Versicherung mit Selbstbehalt ab. Darin stimmen Sie vertraglich überein, anfallende Reparaturkosten bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu tragen. In der Folge verringert sich Ihre Versicherungsprämie. Alles Wissenswerte zu dem Thema erfahren Sie hier am Beispiel von Kaskoversicherungen mit Selbstbehalt.

 

Reparatur oder Schadensablöse: Was ist besser?

Möchten Sie den entstandenen Blechschaden an Ihrem Auto reparieren? Oder reicht Ihnen eine Schadensablöse, bei der Sie eine Entschädigung für den entstandenen Schaden von der Versicherung erhalten? Beides hat seine Vorteile. Machen Sie die Entscheidung davon abhängig, was Sie mit Ihrem Fahrzeug vorhaben.

Vorteile einer Reparatur:

  • Ihr Fahrzeug wird in seinen ursprünglichen Zustand versetzt und es ist keine Wertminderung zu erwarten.
  • Das kann hilfreich sein, wenn Sie planen, Ihr Fahrzeug später weiterzuverkaufen.
  • Tragen Sie die Reparaturkosten selbst, wird Ihre Bonus-Malus-Stufe nicht hochgestuft und Sie zählen keine höhere Versicherungsprämie.

Vorteile Schadensablöse:

  • Ihnen entfällt der Aufwand für Reparaturen.
  • Sie erhalten eine finanzielle Entschädigung.
  • Ist Mittel der Wahl, wenn Sie den kosmetischen Schaden an Ihrem Fahrzeug tolerieren können.

Hat eine andere Person den Blechschaden an Ihrem Fahrzeug verursacht, wickelt deren Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden ab. Um Schadensansprüche geltend zu machen, korrespondieren Sie also mit der Versicherung Ihrer Unfallgegnerin bzw. Ihres Unfallgegners. Bei solchen Bagatellschäden reicht oft der Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus, um eine Entschädigung zu erhalten.

 

Fazit – Reparatur oder Entschädigung ist eine individuelle Frage

Blechschäden sind ärgerlich, beeinträchtigen aber lediglich das Aussehen Ihres Fahrzeugs. Ihr Auto ist also weiterhin voll funktionstüchtig. Viele Fahrerinnen und Fahrer stehen nach einem Blechschaden vor der Frage, ob sie den Blechschaden ausbessern lassen möchten oder per Schadensabwicklung eine finanzielle Entschädigung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten möchten – insofern die andere am Unfall beteiligte Person schuld ist.

Ist der Schaden nicht durch eine dritte Person entstanden (etwa durch Unwetter, Wild- oder Parkschaden) übernimmt Ihre Kaskoversicherung. Gerade bei hochwertigen oder neuen Fahrzeugen ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll, da hier auch Parkschäden und Vandalismus abgedeckt sind. In jedem Fall sollten Sie nach einem Schaden an Ihrem Auto, egal wie groß oder klein, Ihre Versicherung kontaktieren und konkrete Empfehlung einholen, wie Sie mit dem Schaden am besten umgehen.

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FAQs – Häufig gestellte Fragen

Muss ich jeden Blechschaden meiner Kfz-Versicherung melden?

Haben Sie einen Blechschaden bei anderen Personen verursacht, greift Ihre Kfz-Haftpflicht. Im umgekehrten Fall wird die Kfz-Haftpflicht der Unfallgegnerin bzw. des Unfallgegners aktiv. Eine Meldung bei der Versicherung ist hier also notwendig.
Entstand der Schaden bei keinem Unfall mit Dritten (Hagelschaden, Vandalismus, Parkschaden) oder durch eigenes Verschulden, müssen Sie Ihre Versicherung nicht kontaktieren. Jedoch ist es ratsam Ihren Kfz-Versicherer in Kenntnis zu setzen, um für eine Absicherung bei Folgeschäden vorzusorgen.

 

Was passiert, wenn ich einen Blechschaden nicht rechtzeitig melde?

Jegliche Schäden sind unverzüglich zu melden, maximal jedoch innerhalb von sieben Tagen. Melden Sie einen Schaden nicht, können die Versicherungsleistungen gekürzt oder gar verweigert werden.

 

Wie kann ich eine Hochstufung meiner Versicherung vermeiden?

Unter bestimmten Umständen kann Sie Ihre Versicherung im Bonus Malus hochstufen. Das lässt sich vermeiden, indem Sie Reparaturkosten selbst tragen oder den ausgelegten Schadensersatz Ihrer Versicherung erstatten.