Vandalismus am Auto: Welche Versicherung zahlt bei Schäden?
Auto und VerkehrArtikel19. April 2024
Zerkratzter Lack, zerstochene Reifen, eingeschlagene Scheiben: Jedes Auto ist ein wertvoller Besitz, jeden Tag sind Sie darauf angewiesen. Umso ärgerlicher ist es, wenn Sie eines Morgens Ihr Fahrzeug ramponiert vorfinden. Wurde Ihr Auto mutwillig beschädigt, gilt vor allem: Schäden abfotografieren, die Polizei informieren und der Versicherung melden.
Nicht jeder Vandalismusschaden wird von der Versicherung übernommen. Zudem hängt es von dem konkreten Schaden ab, welche Versicherung greift. Wir geben Ihnen eine Übersicht, welche Versicherungen im Fall von Vandalismus für Sie relevant sind – und wie Sie agieren sollten.
Was ist Vandalismus am Auto?
Im Allgemeinen wird unter Vandalismus die absichtliche Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum verstanden. „Vandalismus am Auto“ bezeichnet also einen vorsätzlichen Schaden an Ihrem Wagen. Davon ist beispielsweise die Rede, wenn andere Personen Ihren Lack zerkratzen, die Antenne abknicken, Scheiben oder Scheinwerfer einschlagen oder die Karosserie zerbeulen.
Der Vandalismus-Schaden ist hierbei von dem Parkschaden zu unterscheiden: Bei Parkschäden wird Ihr Fahrzeug unbeabsichtigt von einem anderen Auto beschädigt, während es geparkt ist.
Was zählt zu Vandalismus am Auto?
Folgende Umstände zählen zum Vandalismus am Auto:
- Zerkratzter Lack – Etwa mit Schlüssel, Schraubenzieher oder Messer.
- Dellen in der Karosserie – Durch Faustschläge, Tritte oder mit Hilfe von Gegenständen.
- Abgetretene Spiegel – Fehlende Außenspiegel fallen oftmals erst bei der Autofahrt auf. Seien Sie hier besonders vorsichtig und verzichten Sie bei Gelegenheit auf eine weitere Fahrt.
- Eingeschlagene Scheiben oder Scheinwerfer – Etwa durch Schläger oder Metallstangen. Ein Wagen mit zerstörter Windschutzscheibe ist nicht mehr fahrtüchtig.
- Abgebrochene Antennen – Antennen sind wenig stabil und meist schnell abgeknickt.
- Schmierereien mit Graffiti – Bemalungen mit Spraydosen zählen ebenfalls zu Vandalismus.
- Zerstochene Reifen – Werden meist von Versicherungen nicht abgedeckt.
- Brände – Bei durch Feuer beschädigte Autos, etwa zu Silvester oder durch Demonstrationen, sollte die Polizei eingeschaltet werden.
- Vandalismus durch Kinder – Die meisten Vandalismusschäden an Fahrzeugen gehen auf Kinder oder Jugendliche zurück. Ab dem 14. Lebensjahr haften Kinder für Vandalismus. Bis zu dem Alter können Eltern bzw. die Aufsichtspersonen für Schäden verantwortlich gemacht werden.
- Vandalismus durch Tiere – Auch Bisse von Tieren wie Hunde, Katzen oder Marder fallen unter Vandalismus.
- Bei Haustieren haften die Halterinnen und Halter.
- Richtet ein Marder oder ein anderes Wildtier Schäden an, greift Ihre Vollkasko-Versicherung.
- Achtung: wird ein Tier absichtlich im Auto transportiert und es entsteht in Folge ein Bissschaden zahlt die Versicherung in der Regel nicht.
- Tipp: Möchten Sie sich für den Fall absichern, dass Ihr Hund Schäden bei fremden Autos oder Besitz verursacht, können Sie eine Hundehaftpflicht-Versicherung abschließen.
Was tun, wenn mein Auto beschädigt wurde?
Um Erstattungen zu erhalten, ist eine schnelle Reaktion wichtig, sobald Sie den Schaden festgestellt haben. Wichtig: Vandalismus ist eine Straftat – deshalb sollten Sie, vor allem bei größeren Schäden, die Polizei kontaktieren.
- Beweise sammeln: Machen Sie zunächst Fotos mit einer Kamera bzw. mit dem Smartphone von den sichtbaren Schäden. Fotografieren Sie die Schäden aus sämtlichen Perspektiven, damit Polizeibeamte und Versicherung ein genaues Bild von dem Schadensausmaß bekommen.
- Kontaktieren Sie die Polizei: Erstatten Sie Anzeige wegen Sachbeschädigung. Geben Sie genaue Informationen und übermitteln Sie Bilder, nennen Sie außerdem eventuelle Verdächtige. Sind die Täterinnen oder Täter nicht bekannt, erstatten Sie eine Anzeige gegen Unbekannt. Eine Anzeige ist wichtig für Ihre Versicherung. Tipp: Anzeigen wegen Sachbeschädigung können Sie in sämtlichen Regionen mittlerweile online abwickeln.
- Versicherung informieren: Sobald Sie Anzeige erstattet haben, melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung. Wenn die Täterin oder der Täter seitens der Polizei nicht ermittelt werden kann, kommt Ihre Versicherung für Vandalismus-Schäden auf. Achten Sie darauf, dass zahlreiche Vandalismus-Schäden ausschließlich von der Vollkaskoversicherung gedeckt werden.
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Welche Versicherung zahlt bei Sachbeschädigung am Auto?
Welche Ihrer Kfz-Versicherungen bei Vandalismus greift, hängt von der Art des Schadens ab. Sie können jedoch einzelne Bausteine zu Ihrer Versicherung hinzubuchen und den Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen anpassen.
Was zahlt die Teilkasko bei Vandalismus am Auto? Eine Teilkasko übernimmt Glasbruchschäden bei Autoscheiben, Scheinwerfern und Rückleuchten. Auch bei Bränden, etwa durch Böllerexplosion oder wenn fremde Personen Ihr Fahrzeug angezündet hat, sind in der Teilkasko inbegriffen. Alle anderen Schäden werden von der Teilkasko nicht abgedeckt.
Das könnte Sie auch interessieren: Teilkasko und Vollkasko unterscheiden sich durch verschiedene Leistungen – aber wann ist welcher Versicherungstyp für Sie sinnvoll?
Gut zu wissen – Rechtsstreit nach Schaden: Konnten Sie bzw. die Polizei die Person identifizieren, die den Vandalismusschaden verantwortet, können Sie rechtlich gegen die Person vorgehen. Eine Kfz-Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie dabei und übernimmt anfallende Kosten. Zudem wissen Sie sich in professionellen Händen dank umfassender Rechtsberatung.
Wird man bei Vandalismus am Auto in der Versicherung hochgestuft?
Ihre Bonus-Malus-Stufe verrät, wie lange Sie bereits unfallfrei unterwegs sind. Eine niedrige Stufe sichert Ihnen eine günstigere Versicherungsprämie. Wird Ihre Vollkaskoversicherung bei einem Vandalismusschaden aktiv, wirkt sich das in der Regel auf Ihre Bonus-Malus-Stufe aus. Dementsprechend wird Ihre Versicherungsprämie angepasst.
Wie kann ich mein Auto vor Vandalismus schützen?
Die meisten Vorfälle von Vandalismus ereignen sich nachts. Folgendes können Sie tun, um Ihr Auto vor Vandalismus zu schützen:
- Parken Sie Ihr Fahrzeug über Nacht in eine abgeschlossene Garage.
- Fall Sie keine Garage besitzen, können Sie Ihren Wagen über Nacht an einem hellen Stellplatz parken. Etwa direkt unter einer Laterne. Dadurch können Randalierer abgeschreckt werden.
- Sie können auch eine Überwachungskamera an Ihrem Haus installieren. Doch Vorsicht: Durchgängiges Filmen ist verboten. Es empfiehlt sich eine Kamera mit Bewegungsmelder. Das hat zwei Vorteile: Die Überwachungskamera wirkt abschreckend. Sollte es doch zur Tat kommen, besitzen Sie Beweismaterial für eine polizeiliche Untersuchung.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wer haftet bei Vandalismus?
Grundsätzlich haften Täterin bzw. Täter für den Vandalismus-Schaden. Die Besitzerin bzw. der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs erstattet Anzeige. Kann die Polizei die verantwortliche Person nicht ausfindig machen, übernimmt – bei Erfüllung der Bedingungen – die Versicherung die durch den Schaden entstandenen Kosten.
Welche Strafen drohen bei Vandalismus am Auto?
Das Strafmaß richtet sich nach Schwere der Tat sowie gerichtliche Vorgeschichte der Täterin bzw. des Täters. Vandalismus fällt nach österreichischem Recht unter Sachbeschädigung (§ 125 StGB) und zieht in der Regel – neben Schadensersatzleistungen – eine Geldstrafe oder Freiheitstrafe bis zu einem halben Jahr nach sich. Bei Großer Sachbeschädigung (§ 126 StGB) erfolgen höhere Strafen.
Wer haftet bei Vandalismusschäden durch Kinder?
Bis zum 14. Lebensjahr können Kinder für Straftaten im Verkehr nicht haftbar gemacht werden. Insofern haften die Eltern.
Was gilt bei Vandalismus am Auto durch Tiere?
Wird ein Schaden am Auto ein Haustier verursacht (etwa durch eine Katze), greift die Haftpflichtversicherung der Halterin bzw. des Halters. Bei Besitzerinnen und Besitzer von Hunden und Pferden greift, sofern abgeschlossen, die Hundehaftpflichtversicherung bzw. die Pferdehaftpflichtversicherung.
Richtet ein wildes Tier wie beispielsweise ein Marder den Schaden an, greift die Kaskoversicherung der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters.
Fallen Reifenschäden (z.B. Schraube im Rad) unter Vandalismusschäden?
Schäden an Reifen sind in der Regel von Kaskoversicherungen ausgeschlossen. Grund dafür ist das Vorbeugen von Versicherungsbetrug.
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