Steinschlag am Auto: Versicherung, Kosten & Hochstufung
Auto und VerkehrArtikel15. Mai 2024
Zack! Schon ist es passiert. Ein Kieselsteinchen knallt gegen die Windschutzscheibe. Man hört das Glas knacken und sieht, wie der Riss immer länger und länger wird…. Eine unliebsame Situation, die leider viele Autofahrerinnen und Autofahrer aus eigener Erfahrung kennen.
Was ist Steinschlag und welche Schäden können entstehen?
Umgangssprachlich wird der Begriff “Steinschlag” gerne bei Beschädigung der Windschutzscheibe durch Steine verwendet. Tatsächlich – und so steht es auch in vielen Versicherungspolizzen – ist unter Steinschlag aber formal Felssturz(*) zu verstehen. Im Gegensatz zur „Beschädigung durch hochgeschleudertes Gestein“. Dieser Artikel behandelt die umgangssprachliche Verwendung des Begriffs „Steinschlag“, da Kaskoverträge ohnehin oft die Erweiterung auf alle Glasbruchschäden beinhalten, wodurch dieser Unterschied dann keine Rolle mehr spielt.
Im Straßenverkehr, bei Baustellen oder durch schlechte Straßenverhältnisse können Steinchen oder andere kleine Gegenstände durch Fahrzeuge vom Boden aufgewirbelt werden. Treffen diese Objekte mit hoher Geschwindigkeit auf die Windschutzscheibe, dann entsteht oftmals einer von folgenden vier Schäden:
- Bullauge: Darunter versteht man einen kreisförmigen Schaden an der Scheibe, der durch ein zentrales Loch gekennzeichnet ist. Häufig dehnen sich diese Bullaugen rasch aus und verursachen größere Risse in der Scheibe.
- Sternbruch: Wie der Name schon verrät, ähnelt dieser Glasschaden einem Stern. Besonders bei Temperaturänderungen oder Erschütterungen vergrößern sich diese radialen Linien in der Scheibe.
- Rissbildung: Wenn der Steinschlag einen größeren Riss verursacht, dann kann nicht nur die Sicht des Fahrers oder der Fahrerin beeinträchtigt sein, es kann auch zu statischen Problemen bei der Windschutzscheibe kommen.
- Kantenriss: Sind Schäden, die entlang der Windschutzscheibenränder verlaufen. Auch hier kann die Sicherheit der Windschutzscheibe massiv beeinträchtigt werden.
Selbstbeteiligung und Hochstufung bei Steinschlägen
Die gute Nachricht zuerst: In der Regel erfolgt nach einem Steinschlagschaden keine Hochstufung der Versicherungsprämie bzw. ist ein Steinschlag auch nicht für das Bonus-Malus-System relevant.
Je nach abgeschlossener Versicherung kann – vor allem beim Tausch der Windschutzscheibe – ein zuvor vereinbarter Selbstbehalt fällig werden. Die Höhe des Selbstbehalts ist abhängig von Ihrer Versicherung. In der Regel bedeutet ein etwas höherer Selbstbehalt Ersparnisse bei der monatlichen Versicherungsprämie und umgekehrt wirkt sich eine niedrigere Kostenbeteiligung bei Schäden negativ auf die Versicherungsprämie aus.
Reparatur oder Austausch der beschädigten Scheibe?
Anhand drei einfacher Kriterien entscheidet sich, ob eine Reparatur möglich ist:
- Ist der Glasschaden kleiner als eine 2 Euro Münze?
- Sind maximal drei Steinschläge vorhanden?
- Ist der Schaden mehr als 10 cm vom Scheibenrand entfernt?
Wenn Sie alle drei Fragen mit Ja beantworten, ist in der Regel eine Reparatur problemlos möglich. Viele Fachwerkstätten erledigen dies in 30 Minuten, so müssen Sie nicht lange auf Ihr Auto warten. Ansonsten hilft nur noch der Tausch der Windschutzscheibe. Da immer mehr Technik wie Fahrerassistenzsysteme in die Windschutzscheibe verbaut werden, ist ein Scheibentausch meist komplexer. Fachwerkstätten schaffen den Tausch der Scheibe und der anschließenden Kalibrierung der Fahrerassistenzsysteme in wenigen Stunden.
Kostenüberblick: Scheibentausch vs. Reparatur
Eine gute Werkstätte wird immer versuchen, die Scheibe zu reparieren. Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob die Reparatur eines Steinschlages durch die Kaskoversicherung zu 100 % gedeckt ist. Bei Zurich Connect entfällt der Selbstbehalt, wenn die beschädigte Windschutzscheibe mittels Füllharzmethode instand gesetzt werden kann und alle bei der Reparatur anfallenden Kosten werden von uns übernommen.
Beim Scheibentausch wird meist ein Selbstbehalt fällig, der abhängig ist von Ihrer gewählten Versicherung. Die restlichen Kosten werden von der Versicherung übernommen. Wenn Sie bei Zurich Connect versichert sind, profitieren Sie bei einem notwendigen Austausch der Windschutzscheibe durch Carglass® von einer Selbstbehalt-Reduktion um EUR 150.
Anders ist die Situation, wenn Sie nur mit Haftpflicht versichert sind. In diesem Falle übernimmt die Versicherung nur Schäden, die an anderen Fahrzeugen entstanden sind. Die Kosten für einen Scheibentausch oder eine Steinschlagreparatur am eigenen Kfz müssen Sie zur Gänze selbst tragen.
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Verursachung und Verantwortung bei Steinschlägen
Typischerweise werden Steinschläge durch Schmutzpartikel oder Steinchen, die von Fahrzeugen aufgewirbelt werden und auf die Windschutzscheibe eines anderen Kfz aufprallen, verursacht. Dies wird in den meisten Fällen als „unabwendbares Ereignis“ gewertet und dadurch trifft dem verursachenden Lenker oder Lenkerin laut österreichischem Schadensrecht keine Schuld.
Anders verhält es sich jedoch, wenn der Schaden eventuell durch unsachgemäß gesichertes Ladegut entstanden ist, hier empfiehlt es sich, die Daten auszutauschen oder zumindest das Kennzeichen zu notieren. Die Unterlagen können Sie den zuständigen Haftpflichtversicherern übergeben, dieser wird die Schuldfrage klären.
Meldung eines Steinschlags an die Versicherung
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie einen Steinschlag, also die Beschädigung durch hochgeschleudertes Gestein, rasch Ihrer Versicherung melden. So kann die Schadensabwicklung schnellstmöglich gestartet werden. Bei Zurich Connect können Sie Ihren Scheinschlag einfach und unkompliziert im Kundenportal melden und sehen Schritt für Schritt den aktuellen Status Ihrer Schadensbearbeitung.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Steinschlag Versicherung und Hochstufung
Welche Schäden deckt eine Steinschlag Versicherung ab?
Es gibt in Österreich keine explizite Steinschlagversicherung. Im Regelfall ist ein durch Steinschlag im Sinne von Beschädigung durch hochgeschleudertes Gestein verursachter Schaden in der Kfz-Kaskoversicherung gedeckt.
Wie wirkt sich ein Steinschlagschaden auf die Versicherungsprämie aus?
Ein Steinschlag bewirkt keine Änderung der Versicherungsprämie oder Hochstufung im Bonus-Malus-System.
Kann ich meine Versicherung wechseln, um eine Hochstufung zu vermeiden?
Das ist nicht notwendig, da es sich bei einem Steinschlag um einen Kasko-Versicherungsfall handelt und es bei der Kaskoversicherung generell keine Umstufungen gibt.
Wie kann ich im Falle eines Schadens vorbereitet sein?
Ein Steinschlagpflaster leistet wichtige „Erste Hilfe“. Reinigen Sie nach einem Steinschlag die kaputte Stelle und kleben Sie umgehend ein Steinschlagpflaster auf den Schaden. Dadurch verhindern Sie in den meisten Fällen eine Vergrößerung des Schadens und erhöhen die Chancen auf eine kostenfreie Reparatur. Liegt der Schaden nicht im Sichtfeld des Fahrers bzw. der Fahrerin, kann die Stelle auch mit einem Stück Folie abgeklebt werden.
Welche Folgen hat eine Hochstufung für meine Versicherung?
Aufgrund eines Steinschlagschadens gibt es keine Hochstufung.
In unseren Blog-Artikeln erwähnen wir mitunter Produkte, Dienstleistungen oder Leistungsmerkmale, die nicht notwendigerweise von Zurich Connect angeboten werden. Unser Ziel ist es, Themen ganzheitlich zu behandeln und unsere Leserinnen und Leser umfassend sowie neutral zu informieren. Details zu den von Zurich Connect angebotenen Produkten, Dienstleistungen oder Leistungsmerkmalen finden Sie auf den entsprechenden verlinkten Produktseiten.