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Diebstahl? Eine Fahrradversicherung sorgt für Ihren Schutz

Freizeit und HobbyBlog29. Januar 2025

Zahlreiche Besitzerinnen und Besitzer von Fahrrädern oder E-Bikes denken, ein Versicherungsschutz über die Haushaltsversicherung reicht aus. Verwenden Sie Ihr Fahrrad jedoch ständig, parken es regelmäßig außerhalb von zuhause oder transportieren Sie es mit Auto oder Bahn, benötigt es besonderen Schutz. Eine Fahrradversicherung ist hier sinnvoll. Bei E-Bikes lohnt sich ebenfalls eine gesonderte Versicherung, da sie die Elektronik des Fahrrads absichern kann. Wir bieten Ihnen einen Überblick, worauf Sie bei einer Fahrradversicherung unbedingt achten sollten.
Mag. Elisabeth Österreicher
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Grundlagen der Fahrradversicherung

Sie besitzen ein hochwertiges Fahrrad oder ein E-Bike, auf das Sie unter keinen Umständen verzichten möchten? Egal, ob Sie damit täglich zur Arbeit fahren, sich fit halten oder Ausflüge in die Natur unternehmen – in dem Fall lohnt sich eine gesonderte Fahrradversicherung.

Typischerweise können Sie Ihre Fahrräder über Ihre Haushaltsversicherung abdecken. Für hochwertige Fahrräder ist allerdings eine separate Fahrradversicherung aus folgenden Gründen ideal:

  • Sie deckt eine höhere Versicherungssumme ab. Dabei richtet sich die Summe, anders als bei der Haushaltsversicherung, nach dem Wert des versicherten Fahrrads.
  • Neben Diebstahl enthält die Fahrradversicherung mehrere Leistungen. So ist Ihr Fahrrad beispielsweise auch bei Naturkatastrophen oder Vandalismus geschützt.
  • Ihr Fahrrad ist auch bei selbstverschuldeten Unfällen abgesichert. Es handelt sich quasi um eine Kasko-Versicherung für Ihr Fahrrad.
  • Auch Zubehör kann mitversichert werden, insofern es fest montiert ist (Gepäckträger, Spiegel, Lichtanlagen).

Wichtige Voraussetzung: Damit die Fahrradversicherung von bei Diebstahl greift, muss das Fahrrad entsprechend abgesichert werden. Bei Zurich gilt:

  • Wenn das Fahrrad abgestellt wird, müssen Sie den Fahrradrahmen mit einem hochwertigen Schloss an einen festen und fixen Gegenstand anschließen. Dabei muss es sich um ein Bügelschloss (z.B. ABUS, Mindestgewicht: 1,10 kg), ein Faltschloss (Stabdurchmesser mind. 5mm) oder ein Kettenschloss (Mindestgliederstärke 8mm) handeln. Dies gilt auch in Stiegenhäusern, Höfen und dergleichen.
  • In versperrten Räumen (z.B. Kellerabteil) genügt ein normales Absperren.

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Welche Vorteile hat eine Fahrradversicherung gegenüber der Haushaltsversicherung?

Eine Haushaltsversicherung deckt Schäden in Ihrer Wohnung ab. Dazu zählen Möbel, Fernseher, Kleidung – und eben Fahrräder. Im Falle von Diebstahl, Bränden, Sturm oder anderen Schäden ist Ihr Haushalt in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geschützt. Befindet sich Ihr Fahrrad jedoch im Kellerabteil, in Gemeinschaftsräumen oder im Freien am Grundstück der versicherten Wohnung gelten niederere Limits. Besitzen Sie ein hochpreisiges Fahrrad, können Sie eine höhere Versicherungssumme für die gesamte Haushaltsversicherung festlegen.

Dennoch ist bei einem hochwertigen Fahrrad oder E-Bike eine gesonderte Fahrradversicherung sinnvoll. So greift der Diebstahlschutz auch außerhalb des Grundstückes, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Die wichtigsten Unterschiede sehen Sie hier auf einem Blick:

  Haushaltsversicherung  Haushaltsversicherung   Fahrradversicherung 
Diebstahlschutz   In der Wohnung  Im Kellerabteil, in Gemeinschaftsräumen oder im Freien am Grundstück der versicherten Wohnung  Auch an anderen Orten wie Straßen, Bahnhöfe, etc.
Höhe der Erstattung  Vereinbarten Versicherungssumme  

Im Kellerabteil 15 % der Versicherungssumme, im Gemeinschaftsraum fixe Summe von EUR 1.500,00 oder EUR 5.000,00 (wenn Erhöhungsoption gewählt). Im Freien am Versicherungsgrundstück EUR 1.500,00

 Wert des Fahrrads nach Alter und abzüglich Selbstbehalt
Was ist versichert?  Gesamter Haushalt inklusive Fahrrad bzw. mehrere Fahrräder  Gesamter Haushalt inklusive Fahrrad bzw. mehrere Fahrräder  Das versicherte Fahrrad

 

Fahrradversicherung im Detail: Was ist abgedeckt?

Folgende Risiken deckt eine Fahrradversicherung bzw. eine E-Bike-Versicherung ab:

  • Diebstahl in Österreich: Sie erhalten von Ihrer Versicherung Erstattung, wenn Ihr Fahrrad trotz ordnungsgemäßen Versperrens gestohlen wird.
  • Abhandenkommen aus versperrter Räumlichkeit: Auch wenn Ihr Fahrrad aus einem abgeschlossenen Raum (Keller, Garage) gestohlen wird, deckt die Versicherung den Schaden.
  • Abhandenkommen nach Übergabe an einen Frachtführer: Nehmen Sie Ihr Fahrrad als Gepäck mit zur Reise per Zug oder Bus und kommt es abhanden, leistet die Versicherung Ersatz.
  • Diebstahl vom Fahrrad am Kfz montierten Fahrradträger: Der Schutz greift auch, wenn Ihr Fahrrad zwischen 6 und 22 Uhr von einem versperrten Fahrradträger gestohlen wird, der sich an einem Auto befindet.
  • Einbruchdiebstahl: Der Versicherungsschutz greift auch bei Einbruch, also wenn jemand gewaltsam in ein Gebäude oder ein Fahrzeug eindringt, um das Fahrrad zu stehlen.
  • Beraubung: Ihr Fahrrad ist ebenso abgesichert, wenn es Ihnen durch Raub (also gewaltsam) entwendet wird.
  • Brand, Blitzschlag, Explosion: Auch bei diesen Schäden ist Ihr Fahrrad abgesichert.
  • Naturkatastrophen: Schäden durch beispielsweise Stürme oder Überschwemmungen sind von Ihrer Versicherung gedeckt.
  • Transportmittelunfall: Das sind Schäden, die bei einem Unfall des Transportmittels (beispielsweise Bahn oder Auto) an Ihrem Fahrrad entstehen.
  • Beschädigung bei selbstverschuldeten Verkehrsunfällen: Wenn Sie einen Unfall verursachen, kommt die Versicherung für die Schäden an Ihrem Fahrrad auf.
  • Optional – Vandalismus: Sie können den Schutz vor mut- und böswilliger Beschädigung durch fremde Personen hinzufügen.

Versicherungsschutz bei E-Bikes

Alle genannten versicherten Schäden gelten auch für Ihr E-Bike. Eine E-Bike-Versicherung ist besonders wichtig, da E-Bikes oft Diebstählen anheimfallen und die Aufklärungsquote nur gering ist.

Zudem können Sie optional Schäden an der Elektronik Ihres E-Bikes absichern. Hier greift Ihre Versicherung beispielsweise bei Kurzschlüssen, die durch Isolationsfehler, Überspannung oder Induktionsfehler entstehen.

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Fahrraddiebstahl der Versicherung und der Polizei melden: Ablauf und Notwendigkeit

Sie wollen wie jeden Morgen zur Arbeit radeln, stellen aber fest, dass ihr Fahrrad oder E-Bike gestohlen wurde? Oder Sie waren mit Freundinnen und Freunden aus und sobald Sie aufbrechen, merken Sie, dass Ihr Fahrrad nicht mehr dort steht, wo Sie es geparkt haben? Nun heißt es möglichst schnell zu handeln und Polizei und Versicherung zu informieren. Halten Sie folgende Schritte ein:

  1. Bewahren Sie Ruhe! Umso schneller Sie nun reagieren und den Diebstahl der Polizei melden, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihr Fahrrad zurückbekommen.
  2. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Lassen Sie sich von der Polizeidienststelle eine Anzeigenbestätigung geben.
  3. Melden Sie den Diebstahl Ihrer Fahrradversicherung. Übermitteln Sie dafür die von der Polizei ausgehändigte Anzeigenbestätigung, eine Kopie Ihres Fahrradpasses (wenn vorhanden), Bilder Ihres Fahrrads und schildern Sie den Hergang. Senden Sie auch weitere Dokumente, falls gewünscht.

Können Sie Ihr Fahrrad nicht finden bzw. wird es von der Polizei nicht gefunden, erhalten Sie von Ihrer Fahrradversicherung eine Entschädigung. Wann genau Sie die Entschädigung erhalten, hängt von der mit der Versicherung vereinbarten Frist ab. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitwert des Fahrrads. Bei Versicherung eines neuen Fahrrads/ E-Bikes, werden bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl folgende Versicherungswerte geleistet:

  • im ersten Jahr nach Eigentumserwerb als Neugerät 100% 
  •  im zweiten Jahr 90% 
  •  im dritten Jahr 75% 
  •  im vierten Jahr 60% 
  •  im fünften Jahr 45% 
  •  ab dem sechsten Jahr 30%  


Wenn kein neues Fahrrad/ E-Bike versichert wurde, leistet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert. Auch Teilschäden werden zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Je nach Versicherungsvertrag kommt eventuell ein Selbstbehalt zum Tragen, dieser beträgt im Schnitt rund 100 bis 200 Euro.

Schäden schnell melden bei Zurich Connect – Erledigen Sie die Schadensmeldung ganz einfach online über den Kunden-Login, per Online-Formular, per App, E-Mail oder per Telefon.

Tipp: Folgende Dokumente sollten Sie aufbewahren und im Fall eines Diebstahls der Polizei oder Ihrer Versicherung übermitteln:

  • Rechnung vom Fahrradkauf
  • Fotos vom Fahrrad
  • Fahrradpass
  • Wenn kein Fahrradpass vorhanden, folgende Merkmale: Rahmennummer, Farbe, Marke, Zubehör

Weiterlesen: Wertvolle Informationen zum Diebstahlschutz und zum Vorgehen nach einem Diebstahl erhalten Sie in unserem Leitfaden für Fahrradbesitzerinnen und -besitzer.

Fahrraddiebstahl im Urlaub: Welcher Schutz besteht im Ausland?

Prinzipiell greift Ihre Fahrradversicherung in ganz Österreich. Sind Sie mit Ihrem Fahrrad oder E-Bike auch im Urlaub im Ausland unterwegs, können Sie den Versicherungsschutz auf ganz Europa im geografischen Sinn ausweiten – für optimalen Schutz über Ländergrenzen hinweg.

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Was passiert, wenn mein gestohlenes Fahrrad wieder aufgetaucht ist?

Ihr Fahrrad ist nach Stunden, Tagen oder gar Wochen wieder aufgetaucht? Haben Sie das Glück, dass Sie Ihr Fahrrad zurückbekommen, sollten Sie Folgendes tun:

  • Wenn die Polizei Ihr Fahrrad gefunden hat, können Sie es bei der entsprechenden Polizeidienststelle abholen. Informieren Sie im Anschluss Ihre Versicherung, dass Sie Ihr Fahrrad zurückerhalten haben.
  • Wenn Sie selbst Ihr Fahrrad wiedergefunden haben, informieren Sie die Polizei und Ihre Versicherung.

Prävention von Diebstählen und Schäden

Mit dem richtigen Vorgehen können Sie Ihr Fahrrad oder E-Bike vor Diebstahl schützen oder in Schadensfällen schnell reagieren. Einige von diesen Schritten sind sogar notwendig, um den Versicherungsanspruch zu behalten (ein geeignetes Fahrradschloss beispielsweise). Beherzigen Sie folgende Tipps:

  • Verwenden Sie ein Qualitätsschloss: Dazu zählen Bügel-, Falt- oder Panzerkabelschlösser. Sperren Sie Rad und Rahmen gemeinsam ab.
  • Sicherung teurer Komponenten: Bei E-Bikes ist eine Extra-Sicherung von Akku oder Bedienkonsole sinnvoll. Alternativ können Sie die Komponenten auch abmontieren.
  • Wahl des Abstellplatzes: Wählen Sie einen hellen und gut einsehbaren Ort oder nutzen Sie Abstellräume. Wenn Sie Ihr Fahrrad auf der Straße abschließen müssen, wählen Sie nicht immer denselben Ort.
  • Fahrradregistrierung: Lassen Sie Ihr Fahrrad registrieren und kennzeichnen Sie es entsprechend.
  • Erstellen Sie einen Fahrradpass: Halten Sie alle wichtigen Daten Ihres Fahrrads in einem Pass fest, besonders Rahmennummer und Seriennummer sind wichtig. Sorgen Sie zudem für einen schnellen Zugriff auf Fotos von Ihrem Fahrrad.

Fahrradversicherung – So finden Sie den passenden Tarif

Für viele Fahrrad-Fahrerinnen und -Fahrer reicht eine Haushaltsversicherung aus, in der auch Fahrräder berücksichtigt werden. Nutzen Sie Ihr Fahrrad oder E-Bike allerdings Tag für Tag und sind Sie auf Ihr Fahrrad angewiesen, ist die Wahl einer Fahrradversicherung mit umfassenderen Leistungen optimal. Neben dem Diebstahlschutz genießen Sie Schutz bei Schäden, wenn Sie einen Unfall selbst verursachen. Die Versicherung greift bei gebrauchten sowie bei neuen Fahrrädern.

Vor allem für hochwertige Fahrräder ist der separate Versicherungsschutz empfehlenswert. Sie können Ihr Fahrrad oder E-Bike bis EUR 10.000 versichern.

Darauf sollten Sie bei der Wahl Ihrer Fahrradversicherung bzw. E-Bike-Versicherung achten:

  • Leistungen: Welche Schadensabdeckung benötigen Sie und welche sind in dem Versicherungsumfang inkludiert? Welche Zusatzleistungen können Sie abschließen?
  • Ausschlüsse: Andersherum gefragt: Welche Leistungen sind unter welchen Umständen ausgeschlossen?
  • Fahrrad-Schlösser: Welche Art von Fahrradschloss wird von der Versicherung vorgegeben?
  • Selbstbehalt: Ist ein Selbstbehalt bei der Versicherung möglich und wenn ja, wie wirkt er sich auf die Prämie aus?
  • Schadenfall: Wie agiert die Versicherung bei Diebstahl, Unfall und anderen Schäden? Wann wird eine Reparatur übernommen und wann wird das Fahrrad ersetzt?

Danach richtet sich die Prämienhöhe Ihrer Fahrradversicherung:

  • Wert des Fahrrads
  • Art des Fahrrads
  • Versicherungsumfang
  • Selbstbehalt oder nicht

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Fahrraddiebstahlversicherung

Welche Typen von Schlössern empfiehlt die Versicherung?

Die Empfehlungen für ein Schloss variieren zwischen Anbietern, in der Regel werden jedoch Bügel-, Falt- oder Panzerkabelschlösser bevorzugt. Wichtig: Lesen Sie die Bestimmungen Ihrer Fahrradversicherung genau durch. Darin hält Ihre Versicherung fest, welche Art von Schloss vorgegeben ist, damit der Schutz bei Diebstahl greift.

Muss ich mein Fahrrad registrieren lassen, um Versicherungsschutz zu genießen?

Bei manchen Versicherungen ist eine Registrierung notwendig, sie ist auf jeden Fall sinnvoll, da Sie im Fall von Diebstahl Vorteile genießen. So lässt es sich mit Hilfe der Polizei leichter identifizieren und schneller wiederbeschaffen. 

Wie verhalte ich mich, wenn mein Fahrrad im Ausland gestohlen wird?

Mit zusätzlichen Bausteinen können Sie Ihr Fahrrad auch im europäischen Ausland versichern. So genießen Sie auch im Ausland Versicherungsleistungen wie in Österreich. Bei Diebstahl gilt auch hier: Melden Sie den Fall der hiesigen Polizei und informieren Sie Ihre Versicherung.

Sind E-Bikes bzw. Pedelecs ebenfalls durch die Fahrraddiebstahlversicherung abgedeckt?

Für E-Bikes bzw. Pedelecs existieren eigene Versicherungen, sogenannte E-Bike-Versicherungen. Die Leistungen sind hierbei an E-Bikes bzw. Pedelecs angepasst und bieten zusätzliche Bausteine, beispielsweise Absicherung der Elektronik.

Fahrraddiebstahl und Haftpflichtversicherung: Wann greift sie?

Ihre Haftpflichtversicherung hat mit dem Diebstahl Ihres Fahrrads nichts zu tun. Ihre private Haftpflicht greift, wenn Sie mit Ihrem Fahrrad Schäden bei Dritten verursachen – etwa, indem Sie einen Unfall im Straßenverkehr verschulden. Wird Ihr Fahrrad gestohlen, ist der Schaden entweder über Ihre Fahrradversicherung oder Ihre Haushaltsversicherung abgedeckt.