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Die häufigsten Fragen zur Motorradversicherung

Wie funktioniert die An- und Abmeldung und wann kann eine Zweiradversicherung gekündigt werden? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

Die An- und Abmeldung Ihres Motorrads können Sie in einer Zulassungsstelle Ihrer Wahl vornehmen. Hier finden Sie eine Liste von Zurich Zulassungsstellen in ganz Österreich.
Für die An- oder Abmeldung werden etliche Unterlagen benötigt und natürlich kostet dieser Vorgang auch Geld. Hier finden Sie alle relevanten Informationen dazu:

Wer im Winter nicht unterwegs ist, kann die Kennzeichen bei einer Zulassungsstelle hinterlegen und sich dadurch Kosten bei der Versicherung ersparen. Alle notwendigen Details dazu finden Sie auf der Detailsseite zum Thema Kennzeichenhinterlegung und Winternachlass.

Beim Winternachlass ist Ihr Haftpflicht-Versicherungsschutz das ganze Jahr über aufrecht. Der Winternachlass wird bei der Prämienberechnung automatisch berücksichtigt. Bei Hinterlegung des Kennzeichens bei der Behörde wird also kein zusätzlicher Prämiennachlass gewährt, Sie haben jedoch dennoch Anspruch auf Rückvergütung der KFZ-Steuer.

Wird auch eine Kaskoversicherung beantragt, so gilt der Kaskoschutz in den Monaten November, Dezember, Januar und Februar nur für Versicherungsfälle, die sich in der Garage oder auf dem Abstellplatz ereignen.

In den Monaten November, Dezember, Jänner und Februar besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Insassenunfallversicherung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Detailsseite zum Thema Kennzeichenhinterlegung und Winternachlass.

Ein Wechselkennzeichen ist maximal für 3 Fahrzeuge möglich.

  • Haftpflichtversicherung: Die Prämie ist für das prämienhöhere Fahrzeug (Hubraum stärkstes Zweirad) zu bezahlen. Bitte geben Sie dieses daher im Prämienrechner ein. Marke, Type, KW/PS und Baujahr des zweiten und dritten Fahrzeugs geben Sie bitte unter den Anmerkungen im Rechner an.
  • Kaskoversicherung: Für das Fahrzeug mit der höchsten Versicherungsprämie sind 100 % der Prämie zu bezahlen. Für die Fahrzeuge mit niedriger Prämie sind in der Vollkasko 50 % und in der Teilkasko 66,6 % der Prämie zu bezahlen. Kaskoarten und Selbstbehaltsvarianten können für jedes Fahrzeug individuell ausgewählt werden.
  • Assistance: Die Pannenhilfe gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
  • Insassenunfallversicherung: Die Versicherung gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
  • Rechtsschutzversicherung: Die Versicherung gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
  • Motorbezogene Versicherungssteuer: Die Steuer muss für das Fahrzeug mit der höchsten Steuereinstufung bezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es vor dem 1. Oktober 2020 oder danach erstmalig zugelassen wurde.
Motorradversicherung mit Wechselkennzeichen berechnen
Sie müssen das Wunschkennzeichen bei der Zulassungsbehörde (Verkehrsamt) Ihres Hauptwohnsitzes bewilligen lassen. Sie erhalten dort ein Bestellformular, das Sie bei Ihrer Zulassungsstelle einreichen können.

Für die Bewilligung des Wunschkennzeichens fallen bei der Zulassungsbehörde EUR 172,20 an. Bei der Abholung des Kennzeichens bei Ihrer Zulassungsstelle weisen Sie bitte die Reservierung oder Bewilligung des Wunschkennzeichens vor.

Für die Kennzeichentafeln sind hier EUR 18,- sowie bei Kennzeichenänderung EUR 1,45 zu entrichten.
Für die Prämienberechnung in der Kaskoversicherung wird immer der Listenneupreis herangezogen. Der Listenneupreis entspricht dem Händlerverkaufspreis ohne Rabatte jedoch inkl. serienmäßiger Sonderausstattung
Bei Teilreparaturen im Schadenfall wird der Neuwert ersetzt, bei Totalschaden wird der Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt.
Da es bei Zurich Connect in der Kaskoversicherung kein Bonus-Malus-System gibt, bleibt die Prämie auch nach einem Unfallschaden gleich.
Die Zurich Connect Zweiradversicherung versichert Motorräder und Mopeds von Privatpersonen. Fahrzeuge von Einzelunternehmen werden nur dann versichert, wenn das Fahrzeug privat angemeldet wird.
Die Internationale Versicherungskarte sollte bei Auslandsreisen mit dem Motorrad immer an Bord sein. Der internationale Versicherungsnachweis ist zwar in vielen Hauptreiseländern nicht mehr Pflicht, im Falle eines Unfalls leistet er aber nützliche Dienste.

Mit der Versicherungskarte können Sie international nachweisen, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. In den meisten europäischen Staaten ist das amtliche Fahrzeugkennzeichen als Nachweis einer gültigen Versicherung ausreichend, in manchen Ländern ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte gesetzlich vorgeschrieben.
Die Assistance ist eine Pannen- und Unfallhilfe und springt auch bei Motorraddiebstahl ein. Auf der Detailseite zur Assistance können Sie sich über die einzelnen Leistungen informieren.
Alle berechtigten Insassen und Insassinnen (das bedeutet, alle mit dem Einverständnis des Eigentümers oder der Eigentümerin beförderten Personen) außer dem Lenker bzw. der Lenkerin selbst, sind bis zur gewählten Versicherungssumme der Motorradhaftpflicht versichert.

Zusätzlichen Schutz, auch für den Lenker oder die Lenkerin, bietet die Insassenunfallversicherung.
Kennzeichen sind nur in der Kaskoversicherung mitversichert, wenn es Wunschkennzeichen sind. Im Falle eines Diebstahles geben Sie bitte eine Anzeige bei der örtlichen Polizeistelle auf und kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um neue Kennzeichen zu beantragen.
Sie können Ihre Motorradversicherung zu verschiedenen Zeitpunkten oder Ereignissen kündigen: zum Ende der Vertragsdauer, nach einem Schadenfall, nach einer Prämienerhöhung oder nach dem Verkauf des Fahrzeuges. Hier finden Sie Details zur Kündigung und ein Kündigungsformular zum Download.

Bei unterjähriger Zahlungsweise werden die folgenden Zuschläge verrechnet. Diese entfallen bei Bankeinzug.

  • 1/2-jährlich: 3%
  • 1/4-jährlich: 5%
  • Monatliche Zahlung ist nur über Bankeinzug möglich

Das Finanzamt verrechnet die Motorbezogene Versicherungssteuer jährlich im Voraus. Möchten Sie unterjährig bezahlen gelten daher folgende Zuschläge für die KFZ-Steuer:

  • 1/2-jährlich: 6%
  • 1/4-jährlich: 8%
  • Monatliche Zahlung: 10%
Ja, das ist möglich, Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen und sonstige Korrespondenz an die gewünschte Zustelladresse. Sie können diese in unseren Prämienrechnern gesondert eingeben.
Wird ein Fahrzeug in einem anderen Bundesland angemeldet weil der Besitzer umzieht, so kann die An- und Abmeldung in dem neuen Bundesland erfolgen. Wechselt das Fahrzeug zusätzlich den Besitzer, ist ein beglaubigter Kaufvertrag nicht mehr nötig, es sei denn der Kaufvertrag wird unter Ehepartnern geschlossen. Die Kosten einer Ummeldung sind gleich hoch wie bei einer Neuanmeldung.