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Schaden am Auto selbst verursacht: Was Sie wissen müssen

Auto und VerkehrBlog28. Januar 2025

Beim Ausparken unachtsam gewesen und schon ist es passiert: Sie haben ein fremdes Auto beschädigt und auch Ihr Wagen hat einige Dellen abbekommen. Wie sollten Sie nun vorgehen, vor allem wenn die Besitzerin oder der Besitzer des anderen Fahrzeugs nicht in der Nähe ist? Das österreichische Gesetz ist in solchen Fällen strikt und spricht schnell von Fahrerflucht. Selbst ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus, um rechtliche Vorwürfe abzufedern. Zudem stellt sich die Frage, welche Versicherung den Schaden an Ihrem und am fremden Auto übernimmt. Wir zeigen Ihnen, was Sie nach einem selbst verursachten Schaden beachten müssen.

 

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Was ist ein selbst verursachter Schaden?

Als selbst verursachter Schaden wird ein Schaden definiert, den die versicherte Person durch ihr eigenes Verschulden herbeigeführt hat. Den Schaden am fremden Fahrzeug übernimmt in dem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung der Verursacherin bzw. des Verursachers. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug kommt die Vollkasko-Versicherung auf. 
Typische Szenarien für selbst verursachte Schäden sind:

  • Auffahrunfälle, bei denen der notwendige Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten wird.
  • Zu schnelles Fahren bei schlechten Wetterbedingungen, die zu Unfällen mit anderen Fahrzeugen oder Gegenständen führen. Dabei handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit, die bei Versicherungen meist ausgeschlossen ist.
  • Fehler beim Abbiegen oder Überholen, durch falsche Einschätzungen der Distanzen oder der Geschwindigkeit des Gegenverkehrs.
  • Schäden beim Ein- und Ausparken, etwa durch zu enges Parken oder kurze Unachtsamkeit.

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Meldung eines selbst verursachten Schadens: Wann und wie?

Per se muss jeder Schaden gemeldet werden. Haben Sie einen Unfall verursacht und ist die Besitzerin bzw. der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs (oder eines anderen Besitztums, beispielsweise ein Gartenzaun) vor Ort, gehen Sie wie nach jedem Unfall vor:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle ab und stellen Sie sicher, ob in dem Unfall verwickelte Personen medizinische Hilfe benötigen.
  2. Machen Sie Fotos von dem Schaden.
  3. Schildern Sie den Unfallhergang, indem Sie den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Geben Sie alle wichtigen Daten an und sorgen Sie dafür, dass alle in dem Unfall verwickelten Personen den Bericht unterschreiben.
  4. Tauschen Sie die Kontaktdaten aus.
  5. Melden Sie daraufhin Ihrer Versicherung den entstandenen Schaden. Es gilt: Je detaillierter der Unfallhergang beschrieben und mit Fotos belegt werden kann, desto besser.

 

Meldung eines selbst verursachten Schadens bei unbekannten Fahrzeugen

Bei eigens verursachten Parkschäden (oder Sachbeschädigungen) ist die Besitzerin bzw. der Besitzer oft nicht vor Ort. In diesem Fall sollten Sie sich um eine schnellstmögliche Meldung bemühen, da Ihnen sonst rechtliche Konsequenzen drohen.

  1. Suchen Sie die Besitzerin bzw. den Besitzer des Fahrzeuges auf. Ist das nicht möglich, müssen Sie laut Gesetz warten. Hier gilt eine Wartezeit von einer halben Stunde als angemessen.
  2. Konnten Sie die Person noch immer nicht ausfindig machen, müssen Sie eine Selbstanzeige bei der Polizei erstatten. Kontaktieren Sie dafür die nächstgelegene Polizeidienststelle (wählen Sie nicht den Notruf). 
  3. Geben Sie der Polizei Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs (bzw. bei Sachschäden die Wohnadresse) weiter. Die Polizei macht daraufhin die Person ausfindig.
  4. Melden Sie daraufhin den Schaden Ihrer Versicherung. Hier sind ebenfalls Fotos und genauer Unfallhergang einzureichen. 

Bei Zurich Connect haben Sie die Wahl, wie Sie Schäden melden wollen: Online über Kunden-Login, Online-Formular, per App, Telefon oder E-Mail.



Fahrerflucht: Rechtliche Konsequenzen und Versicherungsschutz

Bleiben Sie nach einem selbst verursachten Unfall unbedingt vor Ort. Entfernen Sie sich, zählt dies als Fahrerflucht und ist mit gesetzlichen und finanziellen Strafen verbunden. Das Gesetz geht dabei sehr strikt vor. 

Auch die Versicherung zahlt bei Fahrerflucht nicht. Für entstandene Schäden müssen die verursachenden Personen selbst aufkommen. Ausnahme: Die Unfallverursacherin bzw. der Unfallverursacher erstattet unmittelbar nach dem Unfall Anzeige gegen sich selbst.

So können Sie den Vorwurf einer Fahrerflucht umgehen:

  • Seien Sie achtsam. Auch beim Entfernen nach unbemerkten Schäden (beispielsweise beim Parkschaden) verletzen Sie Ihre Haltepflicht und die Meldepflicht.
  • Kein Aufschub. Können Sie die Besitzerin bzw. den Besitzer des von Ihnen beschädigten nicht sofort auffinden oder haben Sie länger als eine halbe Stunde am Unfallort gewartet, müssen Sie den Schaden unverzüglich der Polizei melden. Sie sollten also nicht noch vorher die Einkäufe nach Hause bringen oder den Arzttermin wahrnehmen. 
  • Der Zettel mit Kontaktdaten reicht nicht aus. Hinterlassen Sie nach einem selbst verschuldeten Schaden lediglich einen Zettel an der Windschutzscheibe und melden Sie den Vorfall nicht, gilt dies ebenfalls als Fahrerflucht.

Achtung: Fahrerflucht bei Personenschäden kann eine Freiheitsstrafe zur Konsequenz haben.

Schäden am eigenen Auto: Wer zahlt?

Bei selbstverschuldeten Schäden übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten bei der gegnerischen Partei. Beachten Sie hierbei, dass Ihre Bonus-Malus-Stufe erhöht werden kann. Tipp: Besonders bei Bagatellschäden wie beispielswese Blechschäden kann es sich lohnen, die anfallenden Kosten selbst zu tragen.

Die beim Unfall entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug übernimmt Ihre Kfz-Vollkaskoversicherung. Beachten Sie dabei Folgendes:

  • Haben Sie eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen, steuern Sie die Summe entsprechend des vereinbarten Selbstbehalts bei.
  • Ihre Vollkasko leistet eine Schadensablöse anhand der Reparaturkosten, die an Ihrem Fahrzeug notwendig sind.
  • Selbstverschuldete Unfälle sind nur bei Vollkaskoversicherungen abgedeckt, nicht bei der Teilkasko. 

Besonders bei neuen oder höherwertigen Fahrzeugen lohnt sich eine Vollkaskoversicherung. Ebenso ist eine Vollkasko sinnvoll, wenn Sie täglich auf Ihr Auto angewiesen sind. Sie bietet umfassenden Schutz und ist besonders attraktiv, da sie auch bei selbstverschuldeten Schäden greift.

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Fazit – Kühlen Kopf bewahren und Lösungen suchen

Ein selbst verursachter Schaden kann im Alltag jedem passieren, vor allem auf Parkplätzen. Wichtig ist, dass Sie Ruhe bewahren und den Unfallhergang unverzüglich aufklären. In jedem Fall sollten Sie ein Verhalten vermeiden, das vom österreichischen Gericht als Fahrerflucht gewertet werden kann, denn danach richtet sich auch, ob Ihre Kfz-Haftpflicht greift. 

Melden Sie anschließend den Schaden Ihrer Versicherung und entscheiden Sie, ob Sie bei kleineren Schäden (wie Blechschäden) die Reparaturkosten selbst tragen. Das verhindert eine Bonus-Malus-Hochstufung. Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung – sofern Sie eine abgeschlossen haben. 

Tipp: Sie besitzen ein hochwertiges bzw. neuwertiges Fahrzeug aber haben keine Vollkaskoversicherung? Informieren Sie sich über eine Vollkaskoversicherung und deren Vorteile. 

FAQ: 

Was passiert, wenn ich einen Schaden an meinem Auto selbst verursache und nicht melde?

Grundsätzlich sollten Sie jeden Schaden Ihrer Versicherung möglichst schnell melden. Melden Sie den Schaden nicht, kann Ihre Versicherung die Schadensdeckung ablehnen, womit Sie selbst für die Kosten aufkommen müssen. Sind andere Fahrzeuge, Gegenstände oder gar Personen in den von Ihnen verursachten Schaden involviert, kann ein Nicht-Melden strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wie beeinflusst ein selbst verursachter Schaden meine Kfz-Versicherung?

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie bei fremden Fahrzeugen selbst verursacht haben. Hier können Sie in der Bonus Malus-Stufe hochgestuft werden, womit die Versicherungsprämie steigt. 

Was sollte ich tun, wenn ich ein geparktes Fahrzeug beschädige?

Haben Sie einen Parkschaden verursacht, machen Sie die Besitzerin bzw. den Besitzer ausfindig bzw. warten Sie für einen angemessenen Zeitraum (ca. 30 Minuten). Füllen Sie gemeinsam einen Europäischen Unfallbericht aus, tauschen Sie Kontaktdaten und informieren Sie Ihre Versicherung. 
Können Sie die Besitzerin bzw. Besitzer des Fahrzeugs nicht finden, erstatten Sie unverzüglich eine Selbstanzeige, indem Sie die nächstgelegene Polizeidienststelle anrufen. Folgen Sie der Anweisungen der Polizei und melden Sie im Anschluss den Schaden Ihrer Versicherung.